PRIVATINSOLVENZ BEI SCHULDEN IST KEINE LÖSUNG.
Der Begriff Privatinsolvenz ist die Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist, gem. § 17 Abs. 2 InsO und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Die Privatinsolvenz kann eröffnet werden, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. Als Selbstständiger kann man nur dann das Verfahren anstreben, wenn gegen einen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und die Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Das ist der Fall, wenn bei Antragstellung weniger als 20 Gläubiger haben (§304 Abs. 2 InsO). In diesen Fällen wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet.
In diesem Artikel werden die selten erwähnten Schattenseiten der Privatinsolvenz beleuchtet.
Was sind die Folgen einer Privatinsolvenz?
Der Weg in die Privatinsolvenz muss gut überlegt sein. Im Gegensatz zur Schuldensanierung verhandelt der Antragstellende nicht mit Gläubigern, sondern nur mit einer Instanz, dem Insolvenzgericht. Aber nicht zu unterschätzen ist hauptsächlich: es dauert einfach lange, bis Sie die Schulden los sind und aufatmen können. Eine Reihe von Nachteilen hat man während dieser ganzen langen Zeit bis man die Schulden komplett los ist. Nach der Eröffnung der Privatinsolvenz werden zwar die laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen inklusive der Lohnpfändung eingestellt. Und die Privatinsolvenz ermöglicht es dem Schuldner, nach einer gewissen Zeit von seinen Rückständen befreit zu werden. Die Schulden werden also gelöscht, obwohl er sie nicht vollständig begleichen konnte. Dafür sind allerdings bestimmte formelle Hürden zu überwinden.
Man muss an dieser Stelle jedoch erwähnen, dass Unterhalts- und Steuerschulden bestehen bleiben. Seit dem 1. Juli 2014 sind Unterhaltsansprüche, die der Schuldner pflichtwidrig nicht zahlt, und hinterzogene Steuern von der Restschuldbefreiung nicht mehr erfasst (§ 302 InsO). Die Privatinsolvenz hilft hier nicht weiter. Sie müssen Ihre Unterhaltsschulden also trotz Restschuldbefreiung weiter zahlen. Gleiches gilt für hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Während des Insolvenzverfahrens darf dem Schuldner nur das genommen werden, was auch bei einer Zwangsvollstreckung weg wäre. Was vom Gehalt bleibt, richtet sich nach einer Pfändungstabelle. Notwendige Arbeitsmittel, wie zum Beispiel das Werkzeug eines Handwerkers oder der Laptop eines Journalisten, können nicht gepfändet werden. Weitere Nachteile der Privatinsolvenz sind die Folgenden: man muss mit seinem Chef sprechen, denn die Lohnbuchhaltung muss den pfändungsfreien Teil an den Treuhänder überweisen. Man muss sich im Konsumverhalten einschränken. Ratenkaufverträge und Kreditkarte sind passé. Man bekommt einen Schufa-Eintrag wegen der Insolvenz und wird sich deshalb schwertun, einen neuen Vermieter zu finden. Wegen der Schufa wird man den Strom-, Gas- oder Telefonanbieter nicht wechseln können.
Wie hoch sind Kosten eines Insolvenzverfahrens?
Die Privatinsolvenz gibt es nicht gratis. Es fallen Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die gezahlt werden müssen. Gegebenenfalls muss man einen Anwalt entlohnen. Die Gerichts- und Treuhändergebühren werden nach der Insolvenzmasse berechnet. Das ist unter anderem der Betrag, den der Treuhänder monatlich von dem Gehalt des Schuldners bekommt, wenn man mehr verdient als das, was einem gesetzlich bleiben muss. Falls man weder Vermögen noch Arbeit hat, muss man mit Mindestgebühren von etwa 2.000 Euro rechnen. Man kann sich vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen, womit die Kosten für den Anwalt vom Staat getragen werden. Jedoch werden nur die Kosten bis zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs übernommen. Es besteht nicht die Möglichkeit, Antragstellung und Vertretung im Eröffnungsverfahren zu finanzieren. Auch Prozesskostenhilfe gibt es im Insolvenzverfahren nicht.
Finanzsanierung als Alternative
Um eine Privatinsolvenz zu verhindern, bietet sich die Finanzsanierung an. Im Gegensatz zur Privatinsolvenz, bei der eine Reihe Nachteile auf einen zukommen, strebt die Finanzsanierung, die ein Unternehmen wie die InterHypo Suisse AG vermittelt, die nachhaltige Bereinigung von Schulden an. Ziel ist es, mit der Erfahrung oder dem Knowhow langfristig neue Liquidität für den Schuldner zu sichern und diesem einen Neustart zu ermöglichen. Dabei werden alle notwendigen Maßnahmen zur Sanierung in den Planungsprozess miteinbezogen. Elementare Bestandteile der vermittelten Dienste durch die InterHypo Suisse AG sind die Finanzanalyse, Verhandlungen mit Gläubigern und die Ausarbeitung eines individuell angepassten Finanzplans. Mit der Finanzsanierung über solche Unternehmen kann die Schuldenprogression gestoppt und eine drohende Pfändung umgangen werden. Sie bietet dem Schuldner gute Voraussetzungen, um seine Finanzlage wieder zu konsolidieren.
Unter www.interhypo-suisse.ch stellt sich das Schweizer Unternehmen für Finanzdienstleistungen InterHypo Suisse AG mit Sitz in der Schweiz vor. Es steht für fachkompetente Beratung und Vermittlung von Kunden, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und mangelnder Bonität individuelle Lösungen ausserhalb des Angebots an Standard-Finanzprodukten benötigen.