VOR ЕINEM NЕGАTIVEN SCHUFА-EINTRАG BEWAHREN!
Einen Kredit beantragen, ein Auto kaufen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten – diese und viele weitere Vertragsabschlüsse erfordern sehr oft eine Auskunft bei der Schufa. Liegt dort ein negativer Eintrag vor, könnte das ein Hinderungsgrund für den Vertragsschluss sein. Deswegen sollte man einen solchen zu vermeiden versuchen. Firmen wie die FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH, sowie die CENTURIO FINANZ AG können Ihnen dabei helfen, dass Sie vor einem negativen Schufa-Eintrag bewahrt werden. Doch stellen wir uns erstmal die Frage: wie entsteht so ein negativer Eintrag überhaupt?
AUFGABE DER SCHUFA
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ist ein privates Unternehmen. Sie sammelt nur Daten von den Unternehmen, die mit ihr einen Vertrag haben. Vertraglich mit der Schufa verbunden sind z.B. Banken, Mobilfunkanbieter, Versicherungen, Versandunternehmen und Bausparkassen. Es gibt also nicht jedes Unternehmen automatisch personenbezogene Daten an die Schufa weiter.
Werden Daten weitergegeben, handelt es sich nicht ausschließlich um negative Einträge. Es werden z.B. auch schon Kreditanfragen an die Schufa übermittelt sowie Käufe und Verträge jeglicher Art. Diese Einträge haben in der Regel keine Auswirkungen auf zukünftige Vertragsabschlüsse, sie können sich aber auf den sogenannten Schufa-Score auswirken. Dieser Wert liegt zwischen 0 und 100 und errechnet sich aus allen negativen und positiven Einträgen. Es handelt sich hierbei um einen statistischen Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Je höher Ihr Schufa-Score ist, desto höher ist Ihre Kreditwürdigkeit.
Neben den zwei Aufgaben Datensammlung durch Datenweitergabe von Unternehmen und Erteilung von Auskünften holt die Schufa auch selbst Auskünfte ein, und zwar in Form eines Datenabgleichs mit den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können wiederum zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.
WIE ENTSTEHT DER NEGATIVE EINTRAG?
Ein negativer Schufa-Eintrag ist immer dann möglich, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Betonung liegt hier auf „möglich“, weil wie bereits beschrieben, der Eintrag nur erfolgt, wenn das Unternehmen mit der Schufa zusammenarbeitet. Außerdem darf der Eintrag nicht sofort nach einer unbezahlten Rechnung oder einer nicht beglichenen Rate erfolgen.
HIER GILT FOLGENDES:
- Sie müssen zwei Mahnungen erhalten.
- Zwischen der ersten Mahnung und dem negativen Eintrag müssen mindestens vier Wochen vergehen.
- Die Mahnungen müssen konkret formuliert sein, eine Frist nennen und den Hinweis auf den möglichen Schufa-Eintrag enthalten.
In jedem Fall darf ein Unternehmen einen negativen Schufa-Eintrag vornehmen, wenn ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid zur offenen Forderung vorliegen und Sie keinen Einspruch gegen das Urteil erheben.
EIGENE SCHUFA-EINTRÄGE ÜBERPRÜFEN
Es ist auch möglich, dass Sie unberechtigt einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, z.B. wenn die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt, Sie aber versäumt haben, Einspruch einzulegen. Genauso gut kann es passieren, dass die Schufa bestimmte Einträge nicht gemäß der Löschfristen entfernt und Ihnen folglich Nachteile bei bestimmten vertraglichen Abschlüssen entstehen. Sie sollten daher bei Verdacht von Falscheinträgen selbst eine Schufa-Auskunft einholen. Das ist einmal pro Jahr kostenlos möglich. Das können für Sie auch Unternehmen übernehmen, die seit vielen Jahren Erfahrung auf dem Finanzmarkt haben und sich mit den Spitzfindigkeiten bei Schufa-Eintragungen auskennen. Haben Sie bereits Schulden und möchten Sie negative Schufa-Einträge vermeiden, dann wenden Sie sich an Experten wie die FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH, sowie die CENTURIO FINANZ AG.