Archive for month: November, 2016

VOR ЕINEM NЕGАTIVEN SCHUFА-EINTRАG BEWAHREN!

27 Nov
27. November 2016

Einen Kredit beantragen, ein Auto kaufen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten – diese und viele weitere Vertragsabschlüsse erfordern sehr oft eine Auskunft bei der Schufa. Liegt dort ein negativer Eintrag vor, könnte das ein Hinderungsgrund für den Vertragsschluss sein. Deswegen sollte man einen solchen zu vermeiden versuchen. Firmen wie die FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH, sowie die CENTURIO FINANZ AG können Ihnen dabei helfen, dass Sie vor einem negativen Schufa-Eintrag bewahrt werden. Doch stellen wir uns erstmal die Frage: wie entsteht so ein negativer Eintrag überhaupt?

AUFGABE DER SCHUFA

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ist ein privates Unternehmen. Sie sammelt nur Daten von den Unternehmen, die mit ihr einen Vertrag haben. Vertraglich mit der Schufa verbunden sind z.B. Banken, Mobilfunkanbieter, Versicherungen, Versandunternehmen und Bausparkassen. Es gibt also nicht jedes Unternehmen automatisch personenbezogene Daten an die Schufa weiter.

Werden Daten weitergegeben, handelt es sich nicht ausschließlich um negative Einträge. Es werden z.B. auch schon Kreditanfragen an die Schufa übermittelt sowie Käufe und Verträge jeglicher Art. Diese Einträge haben in der Regel keine Auswirkungen auf zukünftige Vertragsabschlüsse, sie können sich aber auf den sogenannten Schufa-Score auswirken. Dieser Wert liegt zwischen 0 und 100 und errechnet sich aus allen negativen und positiven Einträgen. Es handelt sich hierbei um einen statistischen Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Je höher Ihr Schufa-Score ist, desto höher ist Ihre Kreditwürdigkeit.

Neben den zwei Aufgaben Datensammlung durch Datenweitergabe von Unternehmen und Erteilung von Auskünften holt die Schufa auch selbst Auskünfte ein, und zwar in Form eines Datenabgleichs mit den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können wiederum zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.

WIE ENTSTEHT DER NEGATIVE EINTRAG?

Ein negativer Schufa-Eintrag ist immer dann möglich, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Betonung liegt hier auf „möglich“, weil wie bereits beschrieben, der Eintrag nur erfolgt, wenn das Unternehmen mit der Schufa zusammenarbeitet. Außerdem darf der Eintrag nicht sofort nach einer unbezahlten Rechnung oder einer nicht beglichenen Rate erfolgen.

HIER GILT FOLGENDES:

  1. Sie müssen zwei Mahnungen erhalten.
  2. Zwischen der ersten Mahnung und dem negativen Eintrag müssen mindestens vier Wochen vergehen.
  3. Die Mahnungen müssen konkret formuliert sein, eine Frist nennen und den Hinweis auf den möglichen Schufa-Eintrag enthalten.

In jedem Fall darf ein Unternehmen einen negativen Schufa-Eintrag vornehmen, wenn ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid zur offenen Forderung vorliegen und Sie keinen Einspruch gegen das Urteil erheben.

EIGENE SCHUFA-EINTRÄGE ÜBERPRÜFEN

Es ist auch möglich, dass Sie unberechtigt einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, z.B. wenn die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt, Sie aber versäumt haben, Einspruch einzulegen. Genauso gut kann es passieren, dass die Schufa bestimmte Einträge nicht gemäß der Löschfristen entfernt und Ihnen folglich Nachteile bei bestimmten vertraglichen Abschlüssen entstehen. Sie sollten daher bei Verdacht von Falscheinträgen selbst eine Schufa-Auskunft einholen. Das ist einmal pro Jahr kostenlos möglich. Das können für Sie auch Unternehmen übernehmen, die seit vielen Jahren Erfahrung auf dem Finanzmarkt haben und sich mit den Spitzfindigkeiten bei Schufa-Eintragungen auskennen. Haben Sie bereits Schulden und möchten Sie negative Schufa-Einträge vermeiden, dann wenden Sie sich an Experten wie die FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH, sowie die CENTURIO FINANZ AG.

Jeder Zehnte in Deutschland steckt in finanziellen Schwierigkeiten – Experten warnen vor einer Zunahme der Altersarmut.

16 Nov
16. November 2016

Immer mehr Menschen in Deutschland kämpfen mit Schulden. Die Zahlen belegen das. Experten warnen vor einer deutlichen Zunahme der Altersarmut. Der Trend ist eindeutig steigend.

DIE ZAHLEN IM DETAIL

Insgesamt stehen derzeit 235 Milliarden Euro aus, wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform mitteilte. Rund jeder Zehnte steckt demnach finanziell in der Klemme. Betroffen sind hierzulande etwa 6,85 Millionen Menschen – 131 000 mehr als vor einem Jahr. Bei den über 70-Jährigen ist der Zuwachs mit 16,4 Prozent oder 25 000 Fällen der stärkste in der aktuellen Schuldnerstatistik. Rund 174 000 Senioren in Deutschland werden als überschuldet eingestuft. Mit einer Quote von 1,3 Prozent ist der Anteil der Älteren im Vergleich zu anderen Altersgruppen zwar gering, doch Experten warnen vor einer deutlichen Zunahme der Altersarmut.

Am stärksten von finanziellen Problemen betroffen ist die mittlere Generation. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) der 30 bis 39-Jährigen ist überschuldet. Bei den Jüngeren unter 30 Jahren meldete Creditreform indes sinkende Zahlen. Vor allem mit Erfolgen im Kampf gegen die „harten“ Überschuldungsfälle, also solche mit rechtlichen Konsequenzen, sei die Quote in diesem Jahr um 1,7 Prozent auf 14,5 Prozent zurückgegangen.

ZUNAHME DER ALTERSARMUT

Zunehmend von Altersarmut betroffen sind etwa ehemalige Selbstständige nach einer Pleite ihres Unternehmens oder langjährige Hausfrauen ohne ausreichend eigene Absicherung. Risikogruppen sind zudem frühere Gastarbeiter und Arbeitsmarktverlierer der Wende.

Die wenigsten dieser Leute haben verschwenderisch gelebt. Häufig führten falsche Weichenstellungen im mittleren Lebensalter in die spätere Misere. Auch die aktuellen finanziellen Probleme vieler der heute 50- bis 55-Jährigen werden sich bald in einer Überschuldung von Rentnern niederschlagen. Verschärft wird das Problem durch mangelnde Beratungsangebote für überschuldete Verbraucher.

Der Trend ist eindeutig steigend. Grund ist ein sinkendes Rentenniveau bei gleichzeitig steigenden Mieten. Zudem seien viele Rentner überrascht, dass sie auf ihre Altersbezüge nun Steuern zahlen müssten. Höhere Scheidungsraten und veränderte Familiensituationen führten zudem oft zu Belastungen.

ZUKUNFTSAUSSICHTEN

Für die Zukunft ist die Wirtschaftsauskunft pessimistisch. Trotz des robusten Arbeitsmarkts und einer guten wirtschaftlichen Lage vieler Menschen sei mit einem weiteren Anstieg der Überschuldungszahlen zu rechnen.

Wappnen Sie sich und bauen Sie vor, damit Sie nicht auch von der Altersarmut erfasst werden.

Die PRIVAT DIREKT AG hilft Ihnen dabei unter: www.privat-direkt.ch!

 

ERNEUTES SELBSTBEWUSSTSEIN DURCH SCHULDENABBAU

08 Nov
8. November 2016

Wer bereit ist, seine Schulden kontinuierlich zu tilgen, wird nach und nach einen Frieden erhalten, der Selbstbewusstsein vermittelt. Sieht man das Ende der Zahlungen nahen, darf eine berechtigte Freude aufkommen.

FINANZSANIERUNGSUNTERNEHMEN wie die CERBERUS GLOBAL, FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH sowie die CENTURIO FINANZ AG helfen dabei objektiv zu bleiben.

Schulden sind ein weit verbreitetes Übel, das immer mehr Menschen erfasst. Die Not derer, die damit belastet sind, wird größer und größer, weil in zunehmendem Maße die entsprechenden Rückzahlungen nicht mehr geleistet werden können. Auf dieser Grundlage fordern Gläubiger ihre Außenstände verständlicherweise auf intensivere Art ein. Dies kann aber leider auch dazu führen, dass genervte Schuldner, die zwar gerne zahlen würden, dies jedoch nicht mehr können, blockieren und eine Zahlungsunwilligkeit an den Tag legen, die ihnen nur schaden kann. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass man Bereitschaft zur Zahlung signalisiert, denn das bietet eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen.

ZAHLUNGSBEREITSCHAFT SIGNALISIEREN

Natürlich ist es für beide Seiten schlimm, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Er ist durch seine schwierige, finanzielle Situation sehr stark belastet und der Gläubiger bangt um den Verlust seines Geldes, das ihm natürlich zusteht. Schlimm ist es, wenn man kein Verständnis füreinander aufbringt und darum keine Kompromisse eingehen will. Gläubiger haben in den Fällen oft kein Verständnis für Schuldner, die ja nun größtenteils wirklich keine Handlungsfreiheit mehr haben. Umgekehrt sehen sich Schuldner oft nur in die Enge getrieben und wissen nicht, woher sie das erforderliche Geld nehmen sollen, um zahlen zu können. Ein intensiver Austausch mit gemeinsamen Überlegungen, wie es weiter gehen soll, ist in den Fällen sehr zu empfehlen. Aber auch die Bereitschaft von beiden Seiten, alles, was machbar ist, in die Tat umzusetzen. Das schließt meist auch die Tatsache aus, dass der Schuldner zu den Möglichkeiten der eidesstattlichen Versicherung oder der Privatinsolvenz greifen muss, was den Gläubiger schädigen kann. Der Schuldner schädigt sich im eigentlichen Sinne damit jedoch selbst.

KOMPROMISSBEREITSCHAFT SIGNALISIEREN

Wer, ob als Gläubiger oder Schuldner, diesen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen will, sollte zu Kompromissen bereits sein und nicht stur auf seinem Recht bzw. seiner Not beharren. Mit beidseitigem Einverständnis können solche Schwierigkeiten beseitigt werden. Allerdings muss jede Partei gewisse, manchmal auch entscheidende und womöglich einengende Abstriche machen. Dazu muss jedoch auch ein beiderseitiges Wollen vorhanden sein. Sind diese Voraussetzungen geklärt und ist der bzw. sind die Gläubiger mit einer wesentlich geringeren monatlichen Rückzahlung einverstanden (wobei auch eine Zinsanhäufung ausgesetzt werden sollte), kann der Schuldner eine oft lang andauernde, aber faire Rückzahlung beginnen. Um diese Rückzahlungen schneller in den Griff zu bekommen, sollte man den monatlich verfügbaren Betrag auf die Gläubiger verteilen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Einteilung so vorzunehmen, dass von dem verfügbaren Betrag ein kleiner Überschuss bleibt. Diesen Mehrbetrag sollte man immer zusätzlich an den Gläubiger zahlen, bei dem die kleinste Rechnung offen steht. Auf diese Weise wird der geschuldete Betrag schneller getilgt und für die nächste, kleinste Rechnung erhöht sich die monatliche Rückzahlung erheblich. Mit diesem Verfahren wird der Schuldenberg schneller klein und die Gläubiger, die zu dieser Zahlungsrückführung bereit waren, werden für ihr Entgegenkommen belohnt.

Objektiv zur Seite stehen können Schuldnern in diesen Fällen FINANZSANIERUNGSUNTERNEHMEN, die ihre Kunden genau zu geschildertem Verhalten motivieren und die Zahlungs -und Kompromissbereitschaft gegenüber den Gläubigern signalisieren. Finanzsanierungsunternehmen, die in der im Finanzsanierungssektor hoch angesehen werden sind die Firma CERBERUS GLOBAL, FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE GMBH sowie die CENTURIO FINANZ AG. Die Mitarbeiter der genannten Firmen können das, was der Schuldner, der persönlich und emotional von dem Schuldenproblem betroffen ist, nicht kann, objektiv bleiben und professionell handeln.

Die einschlägigen Firmen sind am besten durch Ihren Internetauftritt zu begutachten unter: www.cerberus-global.chwww.falkenberg-gruppe.ch und www.centurio-fiananz.ch.

ALS LAIE GEFANGEN IN DEN FÄNGEN DER INKASSOUNTERNEHMEN

06 Nov
6. November 2016

Zahlreiche Inkassodienstleister spielen mit der Furcht der Verbraucher und setzen verstärkt auf Drohungen mit Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändung und Schufa-Eintrag. Als Laie ist man oft hilflos in den Fängen der Inkassounternhemen. Wie Sie sich wehren.

Ich beobachte es in meinem Kanzleialltag immer häufiger, dass gerade größere Unternehmen ihre offenen Forderungen vorschnell an Inkassounternehmen abgeben. Diese setzen dann sofort auf das Spiel mit der und drohen einen gerichtlichen Mahnbescheid, einen Schufa-Negativeintrag oder eine Gehaltspfändung an. Das muss der vermeintliche Schuldner nicht hinnehmen, denn die Gegenwehr ist oftmals sehr einfach.

Selbst wenn der Kunde einer fehlerhaften Rechnung gut begründet widersprochen hat, wird von Seiten des Unternehmens auf das Schreiben überhaupt nicht mehr eingegangen. Bei den meisten Firmen setzt hier der Rotstift an, Personal für die Sachbearbeitung von Kundenanliegen spart man ein, stattdessen wird auf externe Inkassodienstleister gesetzt.

Ohne den Widerspruch zu überprüfen, muss der Kunde Mahnungen über sich ergehen lassen, bis er schließlich die Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros in Händen hält.

Handel mit unbezahlten Forderungen

Nun sollte man meinen, dass wenigstens jetzt eine ordentliche Überprüfung der bestrittenen Rechnung vorgenommen wird. Weit gefehlt, der Inkassodienstleister will nur eines: das Geld des vermeintlichen Schuldners. Das liegt daran, dass die meisten Inkassounternehmen die Forderung aufgekauft haben. Eingezahltes Geld fließt nun nicht mehr an die früher zuständige Firma, sondern nur noch an das Inkassobüro. Verständlich, dass dieses einen Gewinn erwirtschaften möchte und mit allen Mitteln zur Zahlung auffordert.

Eine besonders unseriöse Weise stellt hierbei die Androhung mit einem gerichtlichen Verfahren dar. Dem Kunden soll glaubhaft gemacht werden, dass er bei Nichtzahlung sofort vor Gericht gestellt wird. Im Regelfall meint der Inkassodienstleister damit aber nur den gerichtlichen Mahnbescheid. Das ist ein standardisiertes Verfahren, bei dem der Schuldner eine offizielle Mahnung eines Amtsgerichts erhält.

Furcht vor dem Gerichtsvollzieher

Der Angeschriebene bekommt es sofort mit der Angst zu tun, denn er muss vermuten, dass nun ein Gericht eingeschaltet wurde. Dass dem nicht so ist, kann er als juristischer Laie nicht immer sofort erkennen. Denn ein Mahnbescheid stellt letztendlich nur ein automatisiertes Verfahren dar: Der Gläubiger übermittelt dem Gericht die Daten der Forderung und des Schuldners. Anschließend bezahlt er einen geringen Geldbetrag an das Amtsgericht, und dieses verschickt dann den Mahnbescheid. Das Ziel ist es, den Schuldner in eine Schockstarre zu versetzen, aus der heraus er die Zahlung, ohne groß nachzudenken, vornimmt.

Im Zusammenhang mit der Androhung des gerichtlichen Verfahrens verweisen viele Inkassodienstleister sofort auf weitere negative Konsequenzen. Sie stellen einen in Schufa-Negativeintragung in Aussicht, kündigen eine Strafanzeige wegen angeblichen Betrugs an und wollen sofort den Gerichtsvollzieher losschicken, um eine Vollstreckung durchführen zu lassen. All das ist haltlos, wenn der Forderung widersprochen wurde und kein gerichtliches Urteil oder ein Vollstreckungstitel vorliegt.

Begründung des Widerspruchs

Teilen Sie dem Inkassobüro bei ungerechtfertigten Mahnungen zunächst unbedingt mit, dass Sie die Forderung nicht zahlen werden, und begründen Ihren Widerspruch ausführlich.

Oftmals erhält das Inkassounternehmen gar keine Information von der früher zuständigen Firma, dass die Forderung vom Kunden bestritten wurde. Handelt es sich um einen seriösen Dienstleister, so sollte er spätestens jetzt Rücksprache mit seinem Auftraggeber halten und überprüfen lassen, ob der Widerspruch des Kunden gerechtfertigt ist.

Liegt Ihnen trotz des Widerspruchs plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid vor, so verzweifeln Sie nicht. Das Ganze ist harmlos, denn mit dem beigefügten rosa Formular kann dem Mahnbescheid schnell und effektiv widersprochen werden. Setzen Sie einfach ein Kreuzchen bei der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“, unterschreiben Sie unten rechts und setzen unten links Ihren Namen und Adresse ein.

Wichtig ist, dass der Widerspruch zum Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht eingeht, das den Mahnbescheid verschickt hat. Insofern empfehle ich eine Versendung vorab per Fax und anschließend per Einschreiben. Mit diesem Widerspruch ist der Mahnbescheid aus der Welt

Außergerichtliche gütliche Einigung

Erforderlich ist, dass Sie einen vollständigen Widerspruch gegen die Forderungen im Mahnbescheid einlegen, nicht lediglich einen Teilwiderspruch. Manche Schuldner machen diesen Fehler, wenn die Forderung tatsächlich teilweise berechtigt ist.

Traurige Konsequenz ist, dass das Inkassobüro dann über den nicht widersprochenen Anteil einen vollstreckbaren Titel in Händen hält, und über dessen Betrag auch noch einen Schufa-Negativeintrag veranlasst. Es ist daher von größter Wichtigkeit, immer einen vollumfänglichen Widerspruchs zu setzen. Ist die Forderung teilweise berechtigt, so kann nach erfolgtem Widerspruch noch immer eine außergerichtliche gütliche Einigung mit dem Inkassounternehmen gefunden werden.

Beachten Sie im Hinblick auf Inkassounternehmen auch den aufschlussreichen Blogbeitrag auf www.finanzsanierung.ch, der explizit Stellung nimmt zu der Arbeitsweise von Inkassounternehmen in der Schweiz:

INKASSOUNTERNEHMEN – DIE MASCHINERIE RUND UM DIE GEBÜHRENEINTREIBER