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Schulden-Verjährung: Wann Sie Rechnungen nicht mehr zahlen müssen

29 Dez
29. Dezember 2016

Eine Rechnungen haben keine Gültigkeit auf Ewigkeit. Wenn der Gläubiger die Forderung nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anmahnt ist sie hinfällig und muss vom Schuldner nicht mehr beglichen werden. Alles, was Sie über Schulden-Verjährung wissen sollten.

Schulden-Verjährung ist sicherlich eine Seltenheit, denn die meisten Gläubiger achten strikt darauf, dass nicht bezahlte Rechnungen angemahnt, eine Betreibung eingeleitet und bei Erfolglosigkeit eine Klage vor Gericht anstrebt wird. Durch diese Massnahmen wird die Verjährungsfrist unterbrochen und die gesetzlichen Fristen beginnen erneut zu laufen. Das heisst, wenn die Betreibung vor Ende der Schulden-Verjährung eingeleitet wird besteht ab diesem Zeit wieder die volle Verjährungsfrist für die ausstehende Forderung.

Immer wieder kommt es vor, dass nach Jahren plötzlich eine Rechnung ins Haus kommt, die Leistungen berechnet, an die man sich kaum noch erinnern kann. Wer daraufhin sofort zahlt, hat keine Möglichkeit mehr das Geld zurückzufordern, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen war. Deshalb sollte bei Rechnungen oder auch Mahnungen, deren Leistungszeitraum weit zurück liegt, erst einmal geprüft werden, ob keine Schulden-Verjährung vorliegt. Ist nämlich die Frist überschritten, besteht keine Zahlungspflicht mehr und der Gläubiger geht leer aus.

Obligatorische Schulden-Verjährung von zehn Jahren

Grundsätzlich gilt in der Schweiz eine obligatorische Verjährungsfrist von zehn Jahren. Jedoch gibt es bei der Schulden-Verjährung Sonderregelungen.

Fünf Jahre beträgt die Schulden-Verjährung beispielsweise bei Rechnungen von Handwerkern, Zeitungsabos und den periodischen Zahlungen der Telefongebühren. Auch bei Arzt-, Notar-, Therapeuten- und Anwaltskosten gilt eine Schulden-Verjährung von fünf Jahren, ebenso bei Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen, sowie bei rechtskräftig festgesetzten Steuern. Zehn Jahre hingegen beträgt die Verjährungsfrist von Darlehen.

Spezielle Schulden-Verjährung bei Verlustscheinen

Bei Verlustscheinen gelten zwei Regelungen betreffend der Schulden-Verjährung. Verlustscheine, die nach dem 1.1.1997 ausgestellt wurden verjähren nach 20 Jahren. Verlustscheine die davor ausgestellt wurden verjähren am 1.1.2017.

Um die Schulden-Verjährung bei Verlustscheinen zu unterbrechen, muss eine erneute Betreibung eingeleitet werden, auch wenn keine Aussichten auf neues Vermögen des Schuldners bestehen. Aber: Gegenüber den Erben des Schuldners besteht eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Eröffnung des Erbganges.

Frist für Schulden-Verjährung beginnt mit Fälligkeit der Forderung

Die Frist für eine Schulden-Verjährung beginnt vom Datum der Fälligkeit. Zum Beispiel: ein Handwerker versendet eine Rechnung für eine Tätigkeit, die am 22.09.2013 ausgeführt  wurde. Wenn keine besonderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, wäre die Forderung am 23.09.2013 fällig. Am 22.09.2018 wäre die Rechnung verjährt und die ausstehende Summe müsste nicht mehr bezahlt werden. Wichtig ist es deshalb, Rechnungen und Belege aufzubewahren, da Sie damit beweisen können, dass die Verjährungsfrist überschritten ist und Sie nicht mehr zur Zahlung verpflichtet sind.

Auch wenn es nach der Schulden-Verjährung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann ein Schuldner nicht mehr dazu gezwungen werden die Rechnung zu begleichen.

Schulden-Verjährung: Wichtige Fristen im Überblick

  • 5 Jahre: Honorare für Anwälte, Notare, Ärzte, Therapeuten. Telefonrechnungen, Abonnements, Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen, rechtskräftig festgesetzte Steuern.
  • 10 Jahre: Rückzahlungen von Darlehen
  • 20 Jahre: Verlustscheine ab dem 1.1.1997, ältere Verlustscheine verjähren am 1.1.2017.

Zuverlässige Lösung Finanzsanierung bei Unterbrechung der Verjährungsfrist

Wie bereits erklär passiert dann Folgendes: wenn die Betreibung vor Ende der Schulden-Verjährung eingeleitet wird besteht ab diesem Zeit wieder die volle Verjährungsfrist für die ausstehende Forderung. Wenn Sie sich dann an erfahrene Finanzsanierungsunternehmen wie die FALKENBERG UNTERNEHMENGRUPPE GMBH und die CENTURIO FINANZ AG. Die Mitarbeiter übernehmen die Gläubigerverhandlungen und helfen Ihnen dabei den Verlustscheinen endlich ein Ende zu bereiten. Oder lassen sie die Sanierungsunternehmen bei Rechnungen oder auch Mahnungen, deren Leistungszeitraum weit zurück liegt, erst einmal prüfen, ob nicht eine Schulden-Verjährung vorliegt.

Fragen Sie kostenlos an unter: https://www.falkenberg-gruppe.ch/anfrage/ oder https://www.centurio-finanz.ch/

 

PARLAMENTSENTSCHEIDUNG IN DER SCHWEIZ:

20 Dez
20. Dezember 2016

REGISTEREINTRÄGE SOLLEN KÜNFTIG LEICHTER VERSCHWINDEN

Dazu auch nochmal ein Hinweis zu unserem Beitrag vom 27. November 2016 zum Thema SCHUFA: VOR EINEM NEGATIVEN SCHUFA-EINTRAG BEWAHREN!

Bisher wurden auch grundlose Betreibungen im amtlichen Register vermerkt – was zu Problemen führen konnte. Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament nun definitiv entschieden, dass künftig zu Unrecht Betriebene per Gesuch die Beseitigung des Registereintrags verlangen können. Ungerechtfertigte Betreibungen sollen im Auszug nicht mehr erscheinen. Das bedeutet: wer betrieben wird und die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag gestoppt hat, kann nach drei Monaten ein Gesuch stellen, dass die Betreibung im Auszug nicht erscheint. Dies aber nur unter der Bedingung, dass der Gläubiger nicht versucht, den Rechtsvorschlag zu beseitigen.

ERFOLGLOS GEGEN UNGERECHTFERTIGTE REGISTEREINTRÄGE GEWEHRT 

Betroffene konnten sich zwar bisher gegen einen ungerechtfertigten Eintrag wehren. Doch der Weg zum sauberen Register war aufwendig und der Erfolg nicht garantiert. Wehrte man sich mit eingeschriebenen Briefen gegen die ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen, erhielt man einen Zahlungsbefehl seitens des Betreibungsamts. Es gab dann die Möglichkeit Rechtsvorschlag gegen die ungerechtfertigte Betreibung zu erheben. Auf einem Betreibungsregisterauszug erschienen die Zahlungsbefehle aber weiterhin. Das konnte mühsam werden. Wer zum Beispiel eine neue Wohnung sucht oder einen Kredit aufnehmen wollte, hatte schlechte Karten. Mögliche weitere Varianten um auf den einen ungerechtfertigten Eintrag zu reagieren hatte so ihre Vor- und Nachteile. Oft brauchte das Zeit und Geld und unter Umständen musste man am Ende die bestrittene Forderung bezahlen, oder es waren schriftliche Beweise erforderlich und sogar Gerichts- oder Anwaltskosten konnten anfallen.

KEIN ERSCHEINEN MEHR IM BETREIBUNGSAUSZUG

Das hat das Parlament nun definitiv entschieden. Vor ziemlich genau sieben Jahren am 11. Dezember 2009 forderte der damalige Tessiner FDP-Ständerat Fabio Abate die «Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle». Letzten Freitag, den 16. Dezember 2016 sind National- und Ständerat seiner parlamentarischen Initiative gefolgt und haben in der Schlussabstimmung mit 37 zu 6 Stimmen folgender Regel zugestimmt: 

«Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (Art. 79-84) eingeleitet wurde; wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder wird die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.» Vorschlag zur Anpassung des Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Übersetzt bedeutet die neue Regel:

Wer betrieben wird und die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag gestoppt hat, kann nach drei Monaten ein Gesuch stellen, dass die Betreibung im Auszug nicht erscheint. Dies aber nur unter der Bedingung, dass der Gläubiger nicht versucht, den Rechtsvorschlag zu beseitigen.  

SCHAFFUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE RASCHE LÖSCHUNG

Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), insbesondere in Artikel 85a, sind die Voraussetzungen für eine rasche Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle zu schaffen, sodass die Interessen der Personen gewahrt werden, die eine Klage auf Aberkennung der Schuld einreichen müssen, weil die Schuld gar nie bestand oder bereits getilgt ist. Finanzsanierungsunternehmen wie die Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH oder die Centurio Finanz AG helfen dabei die Interessen der betroffenen Personen zu wahren. Die Finanzexperten helfen dabei Rechtsvorschlag zu erheben und rechtzeitig das zielführende Gesuch zu stellen, sowie und darauf kommt es primär an, die Gespräche mit Gläubigern zu führen, damit dieser nicht versucht, den Rechtsvorschlag zu beseitigen. Dafür sind die Erfahrungswerte von Verhandlungsexperten erforderlich und förderlich. Es wäre fahrlässig sich nicht helfen zu lassen. 

Also stellen Sie doch kostenlos eine Anfrage unter: https://www.falkenberg-gruppe.ch/anfrage/ und https://www.centurio-finanz.ch/anfrage/ und lassen Sie sich die Unterstützung der Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH und Centurio Finanz AG zu Gute kommen, damit auch Sie, wenn Sie ungerechtfertigt Registereinträge haben von der neuen Parlamentsentscheidung profitieren könne. 

 

Lesen Sie hier die ENTWURFSBEGRÜNDUNG von Fabio Abate:

Nach Artikel 38 Absatz 1 SchKG werden auf dem Wege der Schuldbetreibung „die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind“. Doch leider wird dieses gesetzlich verbriefte Recht häufig missbraucht: Eine Betreibung wird unbegründeter Weise eingeleitet, ohne dass überhaupt eine Schuld besteht. Dadurch entstehen den Personen, die sich unbegründet einer Betreibung ausgesetzt sehen, wie bereits im oberen Teil des Textes angedeutet, beträchtliche Schwierigkeiten. So kommt es vor, dass diese Personen bei wichtigen Geschäften offensichtliche Nachteile erleiden, etwa beim Abschluss eines Mietvertrags – der oft nur möglich ist, wenn die Mieterin oder der Mieter ihre oder seine Zahlungsfähigkeit belegen kann – oder auch auf der Stellensuche oder im sensiblen Bereich der öffentlichen Aufträge. Wer nach Artikel 85a SchKG feststellen lassen will, dass die Schuld nicht besteht, muss ein beschleunigtes Rechtsverfahren anstrengen.

Die gesetzliche Regelung führt noch in einem anderen Sinne zu Problemen. So muss der mutmassliche Gläubiger für ein Betreibungsverfahren über einen Betrag von 5 000 000 Franken einen Gebührenvorschuss von weniger als 500 Franken leisten. Hingegen ist für die entsprechende Aberkennungsklage nach Artikel 85a SchKG die Spruchgebühr vorzuschiessen, und diese kann bis zu 50 000 Franken betragen. Bei der Löschung eines ungerechtfertigten Betreibungsverfahrens erwachsen den Personen, die das Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen müssen, also auch erhebliche finanzielle Nachteile, und dies unabhängig davon, ob die Schuld überhaupt je bestand oder bereits getilgt wurde. Hinzu kommt noch die Dauer des ganzen Verfahrens.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090530

http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/betreibungsauszug_eintraege-sollen-leichter-verschwinden/

http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/betreibungen_so-werden-sie-den-makel-los/

Wie steht es aktuell um die Schulden der Deutschen? Ein Überblick.

16 Dez
16. Dezember 2016

Millionen Deutsche befinden sich in der Schuldenfalle.

Die Zahl der Überschuldeten steigt. Besonders Ältere und Alleinerziehende sind betroffen. Das Geld wird knapp, auch in der Weihnachtszeit – vielen Menschen in Deutschland geht es so. Und viele unternehmen erst etwas, wenn es schon fast zu spät ist. Es kostet Überwindung, sich einzugestehen: Ich schaffe es nicht alleine, das Geld ist zu knapp, der Schuldenberg zu hoch. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Schulden der Deutschen.

Wie viele Menschen gelten in Deutschland als überschuldet?

Zum 1. Oktober 2016 waren in Deutschland insgesamt 6,8 Millionen Bürger über 18 Jahren verschuldet. Das entspricht einer Quote von 10,06 Prozent. Sie ist erstmals seit acht Jahren wieder zweistellig. Im vergangenen Jahr betrug die Quote 9,92 Prozent. 2009 trugen Kurzarbeitsprogramme und sinkende Ölpreise dazu bei, dass die Schuldenquote stark sank. Derzeit leben in Deutschland nach den Zahlen des Schuldneratlas 2016, auf den sich auch die Bundesregierung in ihrem „Armuts- und Reichtumsbericht“ unter anderem bezieht, 4,17 Millionen Menschen, die dauerhaft überschuldet sind. Das sind 2,05 Millionen Haushalte. Bei ihnen geht es um juristische Sachverhalte, etwa Inkassoverfahren.

Gibt es „gute“ und „schlechte“ Schulden?

Menschen, die etwa für den Bau eines Hauses einen Kredit aufgenommen haben oder ein Auto leasen und die Raten regelmäßig zurückzahlen, gelten als verschuldet. Sie sind aber nicht überschuldet. Bei den überschuldeten Personen wird noch mal unterschieden. „Hart überschuldet“ bedeute, dass es bereits einen juristisch relevanten Sachverhalt gibt, etwa eine Privatinsolvenz. Als „weich“ überschuldet gilt jemand, der „nachhaltige Zahlungsstörungen“ aufweist – etwa, wenn man Verpflichtungen wie der Mietzahlung nicht nachkam und bereits mehrfach gemahnt wurde.

Welche Gruppen sind besonders betroffen?

Laut Statistischem Bundesamt suchten alleinlebende Männer im Jahr 2015 besonders häufig die Schuldnerberatungsstellen in Deutschland auf. Sie waren mit 30 Prozent die größte Gruppe. Häufig in Beratung waren auch alleinerziehende Frauen. Außerdem sind deutlich mehr ältere Menschen hoch verschuldet.

Was sind die Gründe?

Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit sind die häufigsten Gründe für private Überschuldung. Übermäßiger Konsum folgt auf dem vierten Platz vor der gescheiterten Selbständigkeit. Aber auch wer arbeitet, kann in die Überschuldung rutschen. Immer häufiger ist Einkommensarmut der Grund dafür, dass Menschen ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Wir haben einen sehr breiten Niedriglohnsektor in Deutschland. Je niedriger das Einkommen ist, desto höher ist das Risiko, sich zu überschulden. Im hohen Alter sind oft die Ersparnisse aufgebraucht.

Was sagt die Politik?

Die Zunahme überschuldeter Haushalte ist ein Warnsignal, gerade wenn Einkommensarmut dafür eine Ursache ist. Es wäre sinnvoll eine Befreiung vom Solidaritätszuschlag für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen zu fordern. Es ist eine „Ungerechtigkeit“, wenn von der guten Konjunktur und den niedrigen Zinsen nur der Bundeshaushalt profitiere. Eine Regierung, die Arbeit eklatant stärker besteuert als Kapitalbesitz, handelt verantwortungslos und versündigt sich am Gemeinwohl. Durch einen Mindestlohn von zwölf Euro sollte eine Verschuldung verhindert werden.

Warum steigt die Zahl der Schuldner?

Es handelt sich wohl um ein sozialpolitisches Problem. Die Zahl der überschuldeten Menschen steigt, weil der Anteil derer steigt, die keinerlei Reserven haben. Immer mehr Menschen leben von der Hand in den Mund. Da reicht ein kleiner Ausfall, um in die Überschuldung zu rutschen. Schulden an sich sind kein Problem. In der heutigen Konsumgesellschaft ist es wirtschaftlich gesehen unsinnig, den Kaufpreis für eine Ware auf den Tisch zu legen, wenn man die Anschaffung auch auf Raten bei einer Null-Prozent-Verzinsung machen kann.

Wo holt man sich Hilfe?

Betrachten Sie deswegen Schulden nicht als hoffnungslose Begebenheit. Es ist sinnvoll, Experten im Bereich Verschuldung zurate zu ziehen. Private Dienstleister wie die FinMaxx Swiss AG und InterHypo Suisse GmbH helfen Ihnen den richtigen Einstieg zu finden um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen und der Schuldenfalle zu entkommen.

Fangen Sie noch in diesem Jahr an sich helfen zu lassen und stellen Sie online eine kostenlose Anfrage bei den genannten privaten Dienstleistern!

 

Quellen:

Bericht der Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, Schuldneratlas 2016, Morgenpost

 

FINАNZSАNIЕRUNG – WIR HАBЕN SIЕ GЕTЕSTЕT

09 Dez
9. Dezember 2016

Das Thema „Finanzsanierung“ bewegt weiterhin die Gemüter. Die Meinungen und Kommentare im Internet reichen von positiven Erfahrungsberichten bis zur emotional aufgeladenen Stimmungsmache gegen diese Finanzdienstleistung. Im Interesse der Verbraucher haben wir 12 Tests bei ausgewählten Finanzsanierern durchgeführt. Denn nur Erfahrung kann zu einem vernünftigen Urteil führen. Hier unser Check-Bericht und Ergebnis.

 

Hintergrund und Zielsetzung

Viele Verbraucher wollen ihre Finanzen und Geldsorgen mit einer gezielten Finanzsanierung schnell in Ordnung bringen. Dabei möchten sie im Vorfeld wissen, ob dieses Geschäftsmodell auch tatsächlich hält, was es verspricht. Grosse Unsicherheit seitens der Verbraucher besteht bei der Auswahl geeigneter Finanzsanierer. Erschwert wird die Suche vor allem durch Kommentare und Kundenstimmen im Netz, die den Sachverhalten und Angeboten der Unternehmungen widersprechen. Alle seriösen Seiten stellen klar und deutlich heraus, dass sie kein Finanzinstitut sind, das Finanzprodukte in Form von Krediten oder Darlehen vermittelt oder vergibt. Wir vom Verbraucherportal sind der Sache auf den Grund gegangen und haben Unternehmungen für Finanzsanierungen getestet: Behrenstein Capital Services und Cerberus Global. Nachdem wir im letzten Beitrag schon positiv über die Centurio Finanz AG und die Falkenberg Unternehmensgruppe berichtet haben, haben wir jetzt auch noch zwei weitere Firmen auf den Prüfstand gestellt.

 

Solider Finanzservice

Wir haben den Beratungsservice, die Antragsverfahren, die Kundenkommunikation, die Inhalte der Gespräche und die Kundendokumente der auf Finanzsanierung spezialisierten Unternehmen auf den Prüfstand gestellt. Wir wollten wissen: Wie machen die das, was erzählen die dem Kunden und reden die tatsächlich mit Gläubigern und helfen Behrenstein Capital Services und Cerberus Global tatsächlich ihren Mandanten beim „Schuldenmanagement“.

Alle unsere Tester, die wir losgeschickt und auf die drei Unternehmen aufgeteilt haben, bestätigten: professionelle und mit den Inhalten der Seiten und Broschüren übereinstimmende Kundenberatung. Die Berater der Unternehmungen erwiesen sich als gut geschult, kompetent und kundenorientiert. Es wurde in keinem Fall mit falschen Kredit-Versprechungen geworben. Das Finanzsanierungskonzept wurde genau erklärt und die Vorteile des Schuldenmanagements erläutert. Auch über die Gebühren wurden unsere Testpersonen offen und nachvollziehbar informiert. Bei der Phase „Saldomitteilung“ und „Saldomeldungen von Gläubigern“ mussten wir aussteigen, da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen „echten“ Kandidaten ins Rennen schicken konnten. Aber es wurde klar: die meinen es ernst, die gehen tatsächlich an die Gläubiger ran und wollen verhandeln. Obwohl alle drei Unternehmen eine ähnliche Dienstleistung anbieten, gibt es doch Unterschiede auf der Beratungsebene. Weniger in der Qualität, mehr auf der Eben der Chemie. Der eine oder die andere Beraterin lag unseren Testpersonen mehr. Einfach vom Temperament her. Und mancher ist etwas fixer in der Bearbeitung, aber alle halten ihre Timelines. Die Konditionen sind unterschiedlich, aber weichen nicht gravierend ab.

 

Freie Wahl – der Kunde entscheidet

Der Kunde muss entscheiden, ob er das Finanzsanierungskonzept zur Verbesserung seiner Finanzen in Anspruch nehmen will oder trotz geringer Aussichten sich um einen Kredit bei den entsprechenden Instituten bemüht. Diesen, das wurde bei Behrenstein Capital Services und Cerberus Global klar, kriegt er bei den gecheckten Unternehmungen nicht.

 

Sachlichkeit vs. Meinungsmache

Unser Eindruck und die Bewertungen von Kunden, die eine Finanzsanierung erfolgreich abgeschlossen haben, bestätigten den professionellen Service und die Vorteile, die sie aus dieser Finanzlösung ziehen. Dass auf diversen Portalen Finanzsanierer u.a. auch und die getesteten Unternehmen und Vermittlungspartner schlechtgemacht und Behauptungen aufgestellt werden, die nicht dem Geschäftszweck entsprechen, hat u.E. verschiedene Gründe:

  • Verärgerung, weil sie als Kunden bei Banken und Kreditinstituten durchgefallen sind.
  • Schlechtmachen von Anbietern wie Behrenstein Capital Servicesund Cerberus Global, die es gut mit ihnen meinen, aber leider keine Kredite anbieten.
  • Dampf ablassen, weil sie die Schuld nur bei anderen sehen.
  • Die bessere Lösung runtermachen, weil sie über den Tellerrand von Krediten nicht schauen können.
  • Emotionale Reaktionen, weil es für viele Schuldner schwierig ist, sich ihren Schuldenstand und ihre Situation ganz genau anzuschauen.

 

Kernvorteil: Kundenorientierung

Unsere Testpersonen wurden nicht wie befürchtet mit Standardlösungen oder Verkaufssprüchen abgespeist. Die Berater legen grössten Wert auf eine individuelle Beratung. Es zeigte sich deutlich, dass die Finanzsanierung ein ganzheitliches Konzept ist. Man will dem Kunden aus seiner Misere heraushelfen und einen Change in seine finanzielle Situation bringt. „Ordentliche Finanzen sind nur ohne Schulden möglich“, so ungefähr lässt sich das Credo von Behrenstein Capital Services und Cerberus Global zusammengefasst. Über Bonität wird kaum gesprochen. Für Kunden mit schlechter Bonität ist das Konzept ja gemacht. Warum also sollte man dann noch Auskunft einholen.

Bei unserem Test haben wir Schulden im hohen sechsstelligen Bereich simuliert. Aus der Fassung ist keiner des Service-Teams geraten. Die Anträge wurden angenommen und geprüft, das weitere Vorgehen genau erklärt. Man kann auch nicht behaupten, dass unseren Testpersonen irgendetwas bezüglich „Darlehen“ oder „Kredit“ vorgegaukelt wurde. Es ging immer um die Finanzsanierung. Wie bei Rechtsanwälten muss man dem Finanzsanierer eine Vollmacht erteilen, damit er legitimiert ist, sich mit Gläubigern in Verbindung zu setzen. Eine Vorgehensweise, die alle drei Unternehmen praktizieren. Unsere Empfehlung: jeder interessierte Kunde mit finanziellen Schwierigkeiten, die er mit der Bank nicht mehr lösen kann, sollte einen Vermittler für Finanzsanierungen oder einen Sanierer direkt kontaktieren. Sie können sich so am besten von der Seriosität und den Vorteilen überzeugen. Die Angebote sind unverbindlich und Sie können ja oder nein sagen. Empfehlenswerte Vermittler wie die Interhypo Suisse GmbH  finden Sie hier auf der Seite sowie die Links zu deren Unternehmensauftritten.

 

Zusammenfassung des Testergebnisses:

  • Der Vorwurf „Scheinangebote“ ist nicht haltbar. In keinem Gespräch wurde Hoffnung auf ein „Darlehen“ oder einen „Kredit“ gemacht.
  • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen auf den Webseiten der Unternehmen sind eindeutig und beschreiben die Finanzdienstleistung genau.
  • Die Beratung ist kompetent und kundenorientiert. Die Situation des Kunden steht im Mittelpunkt, die mögliche Lösung wird erklärt.
  • Alles ist formal und rechtlich sauber. Schriftliche Angebote, schriftliche Mandatserteilung, Informationsschreiben und Verträge.
  • Der Kunde erhält alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Geschäftsmodell, zu den Leistungen und Gebühren.
  • Der Kunde hat ein vertraglich zugestandenes Kündigungsrecht.
  • Der Kunde kann die Option der treuhänderischen Zahlungsservices nutzen. Er überweist auf ein Treuhandkonto, wo die Beträge sicher verwaltet werden.
  • Die Kommunikation der Unternehmen betont, dass die Finanzsanierung eine Finanzdienstleistung ist und kein Finanzprodukt.