Archive for month: April, 2017

SCHULDENABBAU MIT DER FALKENBERG UNTERNEHMENSGRUPPE

13 Apr
13. April 2017

Ob finanzielle Engpässe, eine geschäftliche Notlage oder eine Verschuldung vorliegen – in solchen Situationen ist in jedem Fall richtiges Handling gefragt. Nachdem Banken einen nicht mit offenen Armen empfangen, wenn die Liquidität nicht stimmt, empfiehlt es sich auch andere Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen, wie beispielsweise Lösungen professioneller Finanzhäuser. Hier spielt die Bonität des Kunden nur eine untergeordnete Rolle. Im Fokus liegt vielmehr die Analyse der finanziellen Situation des Kunden. Ausgehend von dieser gilt es, einen geeigneten Weg zu finden, den Kunden dauerhaft von seinen Schulden zu befreien.

Die Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH mit Sitz in Bern bietet Dienstleistungen, mit denen der Abbau von Schulden jeglicher Art herbei geführt wird. In enger Zusammenarbeit mit Experten, bestehend aus exzellent geschulten Finanzmanagern, werden individuelle Konzepte entwickelt. Dafür werden zunächst einmal alle fälligen Verbindlichkeiten des Schuldners aufgelistet und mit den Gläubigern nach Möglichkeiten gesucht, Rückzahlungsraten in einem angemessenen Verhältnis zu reduzieren.

Der Hintergrund des Konzepts der Finanzsanierung über die Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH ist der, dass Mandanten ihren Verpflichtungen wieder nachkommen können. Für die Ratenzahlungen wird kein neues Geld aufgenommen, sie werden stattdessen aus eigener Kraft heraus bewerkstelligt. Sofern Schuldner diesen Zahlungsaufforderungen konsequent folgen, ist Ihnen schon in schon bald ein Leben ohne finanzielle Sorgen garantiert. Dabei unterstützten Sie die Mitarbeiter der Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH mit professioneller Beratung vor und während des gesamten Sanierungsprozesses.

Mit dem Knowhow, mit der langjährigen Erfahrung sowie mit den Geschäftsverbindungen der Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH bietet sie Ihnen mit der Finanzsanierung eine bessere Zukunft. Sie ist der erste Schritt, damit Sie dorthin gelangen, wo Sie vorher gewesen, sozusagen gestartet sind. Sie bringt Sie mittel- und langfristig zurück zu geordneten privaten Finanzen. Das lässt Sie ruhiger schlafen, und es verbessert Ihre Bonität bei Schufa, KSV oder ZAK.

Die Falkenberg Unternehmensgruppe GmbH arbeitet diskret und vertraulich.

Weitere Informationen unter: www.falkenberg-gruppe.ch

Firmenprofil:

Die Falkenberg Unternehmensgruppe ist eine spezialisierte Finanzservice-Marke. Unsere Finanzlösungen sind strukturiert und zielführend. Sie sind für Kunden gedacht, deren Kreditanfrage abgelehnt wurde, die ein schlechtes Rating bei der Bank haben oder vom Finanzinstitut als Sanierungsfall eingestuft wurden. Ein Vorgehen, dem unser Haus sich nicht anschliesst. Für diese Mandanten wollen wir die bestmögliche Beratung und Betreuung bieten.

Die FinMaxx Swiss AG löst Überschuldung am effektivsten

07 Apr
7. April 2017

Bei der FinMaxx Swiss AG handelt es sich um ein international tätiges Unternehmen, das sich auf Finanzlösungen für Privatkunden spezialisiert hat. Suchen Sie gegenwärtig nach Möglichkeiten der Steigerung Ihrer Liquidität? Wollen Sie auf lange Sicht nachhaltige Vermögenswerte erwirtschaften? Oder sind Sie an einem schneller Schuldenabbau interessiert? Dann Sprechen Sie die kompetenten Berater der FinMaxx Swiss AG an.

Kompetenz in Sachen Finanzsanierung

Auch für Personen, die den Überblick über ihre persönlichen Verhältnisse verloren haben, bietet die FinMaxx Swiss AG Lösungswege an. Dafür stehen erfahrene Finanzmanager der Wirtschaft zur Verfügung. Konkret bedeutet das:

  • Ihre Gesamtsituation wird in Gänze analysiert. Dazu werden Auslagen für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung usw. und Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung und/oder Selbstständigkeit betrachtet.
  • Je nach Ausgangssituation kommen Experten zum Einsatz, auf die dank bester Beziehungen zu Partnerunternehmen zugegriffen werden kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass Sie wirklich die beste Beratung erhalten. Da es darum geht, ihre Geldlage zu optimieren, werden beispielsweise bei Überschuldung Gespräche mit Gläubigern geführt und angepasste Zahlungskonditionen ausgehandelt. Beachten Sie, dass es sich bei der FinMaxx Swiss AG um keinen Finanzierer handelt. Darlehen und Kredite können aus eigenem Haus also nicht vergeben werden. Hier beschränkt sich die Leistung auf eine reine Vermittlertätigkeit.
  • Auf Grundlage der Analyse wird ein Finanzplan erstellt, anhand dessen sie u.a. eine Überschuldung abwenden können. Auch werden Raten und Laufzeiten von Krediten vereinbart sowie Unterstützung bei anstehender Insolvenz gewährt.

Jetzt aktiv werden und Probleme lösen!

Bei Überschuldung sollten Sie keine Sekunde zögern, einen kompetenten Partner hinzuzunehmen. Das ist auch der Fall, wenn Arbeitslosigkeit oder Krankheit drohen, sich lange hinzuziehen und die Finanzreserven dem Ende nahe sind. Schnell, flexibel und unkompliziert steht Ihnen die FinMaxx Swiss AG zur Seite. Sie ist am einfachsten über Internet zu erreichen: Über die Website www.finmaxx.ch kann eine kostenlose Anfrage erstellt werden, die innerhalb kürzester Zeit beantwortet wird.

Was Inkassobüros nicht dürfen

07 Apr
7. April 2017

Inkassobüros sind private Unternehmen, die im Auftrag verschiedener Unternehmen deren Forderungen eintreiben, in der Regel auf Erfolgsbasis und ohne zu prüfen, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Viele solcher Inkassobüros gehen nicht gerade zimperlich und mit zweifelhaften Methoden ans Werk. Sie verrechnen zur ursprünglichen Forderung horrende Gebühren und Spesen. Die Mahnungen sind in harschem Ton abgefasst. Auch werden die säumigen Schuldner mit irreführenden Formulierungen eingeschüchtert. Oder mit der Drohung, dass Informationen zum Zahlungsverhalten an Banken, Arbeitgeber oder Vermieter gelangen. Das Ziel: Schuldner sollen dazu gedrängt werden, entweder sofort zu zahlen oder eine Abzahlungsvereinbarung zu unterschreiben, in welcher sie dann die umstrittenen Spesen und Kosten anerkennen. Dieses Vorgehen ist unzulässig. Einzig der Verzugszins wird geschuldet.

In Mahnungen finden sich häufig folgende Posten – sie dürfen jedoch laut Gesetz nicht auf einen Schuldner überwälzt werden:

  • Kundenkosten und Dossiereröffnungskosten, Bearbeitungsgebühren, Umtriebsentschädigungen und Rechtsberatungskosten, Bonitätsprüfungskosten, Verzugsschaden
  • Geschuldet ist einzig der Verzugszins, laut Gesetz 5 Prozent.
  • In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Gläubigers kann jedoch ein höherer Verzugszins vorgesehen sein. Das ist rechtlich zulässig.
  • Auch Mahngebühren sind nur dann geschuldet, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen AGBs so vorgesehen ist.

UNSERE TIPPS

Einschüchterungen, Belästigungen und Drohungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie schulden einem Inkassobüro keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und sind auch nicht verpflichtet, irgendwelche Unterlagen herauszugeben. Wenn Sie eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten, suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem ursprünglichen Gläubiger. Unterbreiten Sie ihm einen realistischen Zahlungsvorschlag. Informieren Sie dann das Inkassobüro, damit es seine Mahnungen einstellt.

Ansonsten sollten Sie im Umgang mit Inkassobüros folgende Tipps beachten:

  • Verkehren Sie aus Beweisgründen ausschliesslich schriftlich mit einem Inkassobüro. Zusicherungen am Telefon lassen sich später nicht beweisen.
  • Verlangen Sie immer schriftlich eine Kopie der Originalrechnung. Prüfen Sie dann bei einer Rechts- oder Schuldenberatung, ob die Forderung nicht bereits verjährt ist. Je nach Art der Forderung betragen die Verjährungsfristen fünf oder zehn Jahre.
  • Unterschreiben Sie keine vorformulierten Abzahlungsvereinbarungen. Meist enthalten diese zusätzliche Kosten und Gebühren, die gar nicht geschuldet sind. Wenden Sie sich an eine Schuldenberatung oder an ein Finanzsanierungsunternehmen wie die CENTURIO FINANZ AG (https://www.centurio-ag.ch/).
  • Ist die Grundforderung berechtigt, bezahlen Sie diesen Betrag sowie den Verzugszins. Bestreiten Sie alle ungerechtfertigten Kosten und Spesen schriftlich. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
  • Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten bei einem Inkassobüro über Sie gespeichert sind. Wenn man Ihnen also droht, Daten zu Ihrer Zahlungsmoral würden weitergeleitet oder wenn man Sie wegen einer schlechten Bonitätsauskunft als Kunde ablehnt, sollten Sie dem Inkassobüro ein so genanntes Auskunftsbegehren schicken. Darin fordern Sie das Inkassobüro auf, Ihnen schriftlich Auskunft zu geben, welche Daten zu welchem Zweck über Sie gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Das Inkassobüro muss Ihnen innert 30 Tagen antworten. Falsche Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden. Wenn Sie keine Auskunft erhalten oder das Inkassobüro eine Löschung falscher Daten verweigert, können Sie sich beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beschweren. Das Muster eines Auskunftsbegehrens und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website des Datenschutzbeauftragten. Dort erfahren Sie auch, welche Daten wie lange gespeichert bleiben dürfen.
  • Oder wenden Sie sich an die Experten der CENTURIO FINANZ AG. Diese nehmen für Sie den Kampf mit dem Inkassobüro gerne auf. Die Mitarbeiter der CENTURIO FINANZ AG sind auf dem Gebiet der Schuldensanerierung sehr erfahren und haben einen ausgezeichneten Ruf! Nutzen Sie das die kostenlose Anfragemöglichkeit unter:https://www.centurio-ag.ch/anfrage/