Ab wann droht bei Schulden ein Haftbefehl?

09 Mrz
9. März 2015
Quelle: ErikaWittlieb / pixabay.com   // Haftbefehl bei Schulden

Quelle: ErikaWittlieb / pixabay.com // Haftbefehl bei Schulden

Die Androhung eines Haftbefehls ist wohl eine der schlimmsten Situationen, die sich ein Schuldner vorstellen kann. Viele glauben sogar, dass schon nach dem Ignorieren einer Mahnung ein Haftbefehl droht. Wann Sie wirklich damit rechnen müssen und warum das ganze kein Fall für einen Strafprozess ist, zeige ich Ihnen im folgenden Beitrag.

Eine nicht bezahlte Rechnung bewirkt noch keinen Haftbefehl

Wenn Sie eine oder mehrere Rechnungen nicht begleichen können, erhalten Sie zunächst mehrere Mahnungen, teilweise auch mit der Forderung zur Zahlung von Verzugszinsen. Erst wenn Sie darauf nicht reagieren, wird der Gläubiger versuchen, einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Doch auch dieser Titel führt nicht automatisch zum Haftbefehl.

Der Gerichtsvollzieher, der im Auftrag des Gläubigers die Vollstreckung durchführt, versucht zunächst, die Schulden einzutreiben. Der Schuldner kann die Schulden z.B. bar begleichen, dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anbieten oder vereinbaren, die Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Sind diese Versuche fruchtlos, überprüft der Gerichtsvollzieher, ob in der Schuldnerwohnung verpfändbare Gegenstände vorhanden sind.

Haftbefehl-Erlass erst bei Vermögensauskunft möglich

Führt keiner dieser Aktionen zum Erfolg, kann der Gläubiger eine Vermögensauskunft beantragen. Ziel ist es, herauszufinden, in welchen Bereichen der Schuldner verwertbares Vermögen besitzt, um dieses dann wiederum zu pfänden. Die Vollstreckung übernimmt wieder der Gerichtsvollzieher. Erst wenn der Schuldner nicht zum festgelegten Termin für die Vermögensabgabe erscheint oder seine Unterschrift verweigert, kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl erlassen.

Dieser Haftbefehl fällt allerdings unter die Zivilprozessordnung, es ist kein Haftbefehl im Sinne des Strafprozessrechtes. Er wird sofort nach der Unterschrift unter der Vermögensauskunft aufgehoben und bleibt lediglich als Vermerk im Schuldnerverzeichnis stehen. Die Polizei erhält also keine Kenntnis von diesem Haftbefehl.

Auch wenn der Erlass nur zivilrechtliche Konsequenzen hat, sollten Sie es als Schuldner nicht so weit kommen lassen, schon deshalb, weil dieser Hinweis bei einer Schufa-Auskunft auftaucht und Nachteile bei der Kreditvergabe, beim Kauf auf Rechnung und vielen weiteren Verträgen mit sich bringt.