Anton Schlecker und die Restschuldbefreiung

29 Jan
29. Januar 2018

Ein advokatischer Winkelzug oder echte Reue? Anton Schlecker, ehemaliger Drogeriekönig, bleibt auf einer Milliarde Euro Schulden sitzen. Er selbst hat den im Rahmen der Insolvenz möglichen Antrag auf eine Restschuldbefreiung zurückgezogen. Diese räumt einem insolventen Unternehmen die Möglichkeit ein, sechs Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, von seinen Schulden befreit zu werden, wenn es diese nicht begleichen kann.

Gläubiger waren schon in Stellung

Der Antrag hatte jedoch kaum eine Chance auf eine gerichtliche Genehmigung. Von den über 23.000 Gläubigern hätte mindestens einer einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Aufgrund der Verurteilung des Drogerieunternehmers wegen Bankrott gilt es als mehr als wahrscheinlich, dass Gläubigerklagen eingegangen wären und das Gericht Restschuldbefreiung versagt hätte.

Keine besonderen Konsequenzen für Schlecker

Besondere Konsequenzen hat das für Schlecker nicht. Er darf kein Vermögen mehr aufbauen und muss alle zwei Jahre seine Vermögenswerte offenlegen und nachweisen, dass er die Gläubigerforderungen nicht mehr erfüllen kann.