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Was Inkassobüros nicht dürfen

07 Apr
7. April 2017

Inkassobüros sind private Unternehmen, die im Auftrag verschiedener Unternehmen deren Forderungen eintreiben, in der Regel auf Erfolgsbasis und ohne zu prüfen, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Viele solcher Inkassobüros gehen nicht gerade zimperlich und mit zweifelhaften Methoden ans Werk. Sie verrechnen zur ursprünglichen Forderung horrende Gebühren und Spesen. Die Mahnungen sind in harschem Ton abgefasst. Auch werden die säumigen Schuldner mit irreführenden Formulierungen eingeschüchtert. Oder mit der Drohung, dass Informationen zum Zahlungsverhalten an Banken, Arbeitgeber oder Vermieter gelangen. Das Ziel: Schuldner sollen dazu gedrängt werden, entweder sofort zu zahlen oder eine Abzahlungsvereinbarung zu unterschreiben, in welcher sie dann die umstrittenen Spesen und Kosten anerkennen. Dieses Vorgehen ist unzulässig. Einzig der Verzugszins wird geschuldet.

In Mahnungen finden sich häufig folgende Posten – sie dürfen jedoch laut Gesetz nicht auf einen Schuldner überwälzt werden:

  • Kundenkosten und Dossiereröffnungskosten, Bearbeitungsgebühren, Umtriebsentschädigungen und Rechtsberatungskosten, Bonitätsprüfungskosten, Verzugsschaden
  • Geschuldet ist einzig der Verzugszins, laut Gesetz 5 Prozent.
  • In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Gläubigers kann jedoch ein höherer Verzugszins vorgesehen sein. Das ist rechtlich zulässig.
  • Auch Mahngebühren sind nur dann geschuldet, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen AGBs so vorgesehen ist.

UNSERE TIPPS

Einschüchterungen, Belästigungen und Drohungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie schulden einem Inkassobüro keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und sind auch nicht verpflichtet, irgendwelche Unterlagen herauszugeben. Wenn Sie eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten, suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem ursprünglichen Gläubiger. Unterbreiten Sie ihm einen realistischen Zahlungsvorschlag. Informieren Sie dann das Inkassobüro, damit es seine Mahnungen einstellt.

Ansonsten sollten Sie im Umgang mit Inkassobüros folgende Tipps beachten:

  • Verkehren Sie aus Beweisgründen ausschliesslich schriftlich mit einem Inkassobüro. Zusicherungen am Telefon lassen sich später nicht beweisen.
  • Verlangen Sie immer schriftlich eine Kopie der Originalrechnung. Prüfen Sie dann bei einer Rechts- oder Schuldenberatung, ob die Forderung nicht bereits verjährt ist. Je nach Art der Forderung betragen die Verjährungsfristen fünf oder zehn Jahre.
  • Unterschreiben Sie keine vorformulierten Abzahlungsvereinbarungen. Meist enthalten diese zusätzliche Kosten und Gebühren, die gar nicht geschuldet sind. Wenden Sie sich an eine Schuldenberatung oder an ein Finanzsanierungsunternehmen wie die CENTURIO FINANZ AG (https://www.centurio-ag.ch/).
  • Ist die Grundforderung berechtigt, bezahlen Sie diesen Betrag sowie den Verzugszins. Bestreiten Sie alle ungerechtfertigten Kosten und Spesen schriftlich. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
  • Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten bei einem Inkassobüro über Sie gespeichert sind. Wenn man Ihnen also droht, Daten zu Ihrer Zahlungsmoral würden weitergeleitet oder wenn man Sie wegen einer schlechten Bonitätsauskunft als Kunde ablehnt, sollten Sie dem Inkassobüro ein so genanntes Auskunftsbegehren schicken. Darin fordern Sie das Inkassobüro auf, Ihnen schriftlich Auskunft zu geben, welche Daten zu welchem Zweck über Sie gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Das Inkassobüro muss Ihnen innert 30 Tagen antworten. Falsche Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden. Wenn Sie keine Auskunft erhalten oder das Inkassobüro eine Löschung falscher Daten verweigert, können Sie sich beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beschweren. Das Muster eines Auskunftsbegehrens und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website des Datenschutzbeauftragten. Dort erfahren Sie auch, welche Daten wie lange gespeichert bleiben dürfen.
  • Oder wenden Sie sich an die Experten der CENTURIO FINANZ AG. Diese nehmen für Sie den Kampf mit dem Inkassobüro gerne auf. Die Mitarbeiter der CENTURIO FINANZ AG sind auf dem Gebiet der Schuldensanerierung sehr erfahren und haben einen ausgezeichneten Ruf! Nutzen Sie das die kostenlose Anfragemöglichkeit unter:https://www.centurio-ag.ch/anfrage/

 

DAS GESCHÄFT MIT DEN KLEINKREDITEN

30 Mrz
30. März 2017

In der heutigen Zeit spielen Kleinkredite einfach eine sehr grosse Rolle. Alles kann auf Kredit gekauft werden. Egal, ob es sich um Konsumgüter oder Urlaubsreisen handelt, die Verkäufer haben gleich die passende Finanzierung für den Kunden parat. Unternehmen, die diese Finanzierungen anbieten gehen Kooperationen mit Kreditinstituten ein. Seriöse Vermittler von Finanzsanierungen, wie die InterHypo Suisse GmbH und FinMAxx Swiss AG hingegen sichern die Rechte des Verbrauchers.

VERÄNDERTES KÄUFERVERHALTEN

Die früheren Generationen waren noch so erzogen, dass man sich Wünsche erst dann erfüllt, wenn sie auch bezahlt werden können. Oftmals vergingen Monate oder Jahre bis zur Realisierung der Pläne. Ein Kredit kam für unsere Vorfahren meistens nicht in Frage, denn Schulden hatte keiner gern. In der heutigen Zeit hat sich die Einstellung zu den Schulden erheblich verändert. Viele Leute, insbesondere die jüngere Generation, hat mit der Kreditaufnahme keinerlei Probleme. Wünsche und Träume gibt es in ausreichender Zahl, denn die Werbung hat einen großen Einfluss auf das Kaufverhalten in der heutigen Gesellschaft. Auch die Werbung von Kleinkredit-Anbietern ist oft ökonomisch nicht sinnvoll und beeinflusst den Verbraucher negativ. Das haben wir in dem Vorgänger-Artikel detailiert beschrieben. Kredite sind in diesem Fall auch nicht die Lösung. Rechnungen sollte man anders begegnen. Wo die Kaufkraft schwindet bzw. durch zusätzliche Kosten und Belastungen geschwächt wird, wie es Kredite und Ratenzahlungen nun einmal mit sich bringen, gerät der Verbraucher über kurz oder lang in die Schuldenfalle. Man kann laufende Kosten und Raten nicht mehr bedienen, Konten sind überzogen, Kreditkartenrechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Um aus der Schuldenfalle herauszukommen, werden neue Schulden gemacht –  in Form von weiteren Kreditaufnahmen. Das ist nicht sinnvoll. Seriöse Vermittler von Finanzsanierungen hingegen sichern die Rechte des Verbrauchers und verhindern, dass Schuldner in die besagte Falle geraten. Zu nennen wären hier die InterHypo Suisse GmbH und die FinMAxx Swiss AG.

KOOPERATION MIT KREDITINSTITUTEN 

Die Unternehmen haben sich auf dieses Käuferverhalten eingestellt. In vielen Kaufhäusern, bei Autohändlern sowie Reisebüros, wird mit den Produkten auch gleich deren Finanzierung angeboten. Die Unternehmen gehen eine Kooperation mit einem Kreditinstitut ein und können noch im Geschäft mit wenigen Auskünften dem Kunden eine Finanzierung zusagen. Diese Kleinkredite sind auf die Produkte zugeschnitten und bieten einen attraktiven Nominalzinssatz auch günstige monatliche Raten für die gewählte Laufzeit. Es ist jedoch nicht sinnvoll, sich gleich für ein Kreditangebot zu entscheiden. Nicht allein der Nominalzinssatz ist entscheidend, auch die Kontoführungsgebühren und die Bearbeitungsgebühren sollte der Kreditnehmer beachten. Deshalb sollte der Kreditkunde auf den Effektivzinssatz achten, denn der enthält neben dem Nominalzinssatz auch die entstehenden Kosten für den Kredit. Wer also über den Kaufpreis des gewünschten Produktes verhandeln möchte, sollte dem Verkäufer gegenüber als Barzahler auftreten. Und das führt uns wieder zurück zu den früheren Generationen, die sich Wünsche erst dann erfüllt haben, wenn sie auch bezahlt werden können.

Man sollte Vorsicht walten lassen und nicht vorschnell auf die Aussagen von Unternehmen hereinfallen, die mit Kreditinstituten kooperieren. Lassen Sie sich von den Vermittlungsfirmen wie der InterHypo Suisse GmbH unter www.interhypo-suisse.ch und der FinMaxx Swiss AG unter https://www.finmaxx.ch/ eine Finanzsanierung vermitteln, die Ihren Möglichkeiten gerecht wird und die verhindert, dass Sie durch zusätzliche Kosten und Belastungen geschwächt werden.

Was ist ein Schweizer Kredit?

17 Mrz
17. März 2017

Die Lebenskosten steigen immer weiter, sei es Miete, Nebenkosten, Benzin oder Kosten für Freizeitangebote. Die meisten Menschen haben daher heutzutage kaum noch große Polster auf dem Konto, um sich größere Anschaffungen zu leisten. Ein neues Auto, eine hohe Nachzahlung, Gesundheitskosten oder teure Haushaltsgeräte per Ratenkredit zu bezahlen ist mittlerweile zum Normalfall geworden. Genau so schnell geht es auch, dass man durch unvorhersehbare Ereignisse Verträge gekündigt bekommt und einen negativen Schufa-Eintrag erhält.  Weiter lesen →

Wie werde ich meine Schulden los?

17 Mrz
17. März 2017

Viele Menschen haben Schulden. Einige verzweifeln daran. Andere finden einen Ausweg. Zu allererst gilt es sich einen Überblick über seine Schulden zu verschaffen. Wer sich allein aus einem finanziellen Desaster nicht mehr herausfinden kann, hat auch die Möglichkeit eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Bei der Wahl eines solchen Beraters sollte jedoch etwas Vorsicht geboten sein, damit am Ende wirklich die Lösung gefunden wird, die für den Abbau der Schulden optimal ist.

Wer sich nicht in der Lage fühlt, diesen schweren Weg allein zu gehen, kann sich immer einen professionellen Partner wie die Caritas und die CENTURIO FINANZ AG, die einem bei diesen Schritten begleitet.

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RECHNUNG VERLEGT? SO KOMMT’S ZUR NEGATIVEN SCHUFA

09 Mrz
9. März 2017

Mit negativem Schufa-Eintrag eine Wohnung suchen, ein Konto eröffnen, einen Kredit beantragen: schwierig bis unmöglich. Wie kommt man eigentlich zu dem Makel? Und wie wird man ihn wieder los? Die CAVIS PRIVATE CAPTIAL hilft Unannehmlichkeiten wie Schufa-Einträgen vorzubeugen!

Etwa jeder Zehnte, der bei der Schufa gespeichert ist, wird in seiner Selbstauskunft auch negative Einträge lesen. Das sind immerhin rund 6,6 Millionen Menschen. Kredite bekommen sie gar nicht oder nur mit sehr hohen Zinsen. Wenn Banken von dem Makel erfahren, kündigen sie häufig bestehende Disporahmen oder Kreditkarten. Neukunden bekommen oft nur ein teures P-Konto statt eines normalen Girokontos. Die Wohnungssuche wird mühsam. Dazu kommen kleine Einschränkungen im Alltag. Laufzeitverträge, etwa mit Mobilfunkanbietern, kommen womöglich nicht zustande, Versandhändler liefern nicht auf Rechnung. Kurz: Einen negativen Eintrag bei Deutschlands größter Auskunftei sollte man besser vermeiden. Aber was muss eigentlich vorfallen, bevor es so weit kommt?

Wer einmal eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, muss sich keine Sorgen machen. Davon erfährt die Schufa erstmal nichts. Kritisch wird es nach der zweiten Mahnung, in der dann auch ein Schufa-Eintrag angedroht wird. Dann hat man zwei Möglichkeiten: Bezahlen oder der Forderung widersprechen. Rührt man sich gar nicht, kann der Gläubiger entweder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder die Forderung an ein Inkassounternehmen weiter verkaufen. Beides wird an die Schufa gemeldet und schmälert so die Bonität.

Bei Vertragsverstößen wird’s kritisch

Grundsätzlich besteht immer die Gefahr eines Schufa-Eintrags, wenn man sich „nicht vertragsgemäß“ verhält. Der Klassiker: Ein Darlehen wird gekündigt, nachdem man mit zwei vollen Raten in Verzug geraten ist. Bei Krediten ohne feste Ratenvereinbarungen reicht es, wenn man zwei Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen ist. Auch wenn die EC- oder Kreditkarte eingezogen wird, weil man sie missbräuchlich eingesetzt hat, landet das im Schufa-Verzeichnis. Das gleiche gilt, wenn die Bank ein Girokonto kündigt, weil es nicht vertragsgemäß genutzt wird. Dafür muss man nicht einmal in betrügerischer Absicht unterwegs sein. Es kann unter Umständen schon reichen, wenn man über das eigene Konto Geldgeschäfte für einen Dritten abwickelt.

Informationen zu Vollstreckungsmaßnahmen landen natürlich ebenfalls bei der Schufa. Wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, oder per Haftbefehl dazu gezwungen werden soll, bleibt das der Auskunftei nicht verborgen. Genauso wenig, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn es mangels Masse abgewiesen wird. Pfändungen – auch erfolglose – führen ebenfalls zu einem Negativeintrag.      

Um herauszufinden, was die Schufa über einen gespeichert hat, gibt es nur einen Weg: Die Selbstauskunft. Einmal im Jahr können Verbraucher kostenlos abrufen, welche Daten die Schufa über sie gespeichert hat. Das Bestellformular gibt es hier. Ist ein Eintrag fehlerhaft, kann man verlangen, dass er berichtigt wird.

Bezahlt, aber nicht gelöscht

Nur weil eine Forderung inzwischen bezahlt ist, heißt das aber nicht, dass der Negativ-Eintrag verschwindet. Das passiert erst drei Jahre später, gezählt wird ab Jahresende. Wer also heute seine Schulden tilgt, ist den Eintrag erst am 1. Januar 2021 los – vorausgesetzt, der Gläubiger hat der Schufa gemeldet, dass der Fall abgeschlossen ist. Bis zur endgültigen Löschung gibt es nur einen Erledigungsvermerk. Der führt aber immerhin dazu, dass der Scorewert wieder etwas erfreulicher ausfällt. Bleibt eine Forderung offen, wird sie zum Ende des vierten Kalenderjahrs aus dem Verzeichnis gestrichen.

Einfach Aussitzen erfordert aber viel Geduld, wenn die Forderung durch einen Gerichtsentscheid bestätigt ist. Solche titulierten Forderungen können 30 Jahre lang vollstreckt werden. Wer nicht bezahlt, muss also 30 Jahre lang mit dem negativen Schufa-Eintrag leben.

VERSUCHEN SIE DAS ZU VERMEIDEN: 

Eine Möglichkeit stellt der Vermittlungsservice der Cavis Private Capital dar. Sie stellt die richtigen Weichen! Schufa-Einträge können vermieden werden! Ein Leben mit Schufa-Einträgen bleibt einem erspart.

Cavis Private Capital  punktet mit Kompetenz und Erfahrenheit auf dem Gebiet der Vermittlung von Finanzsanierungsunternehmen. Die Servicedienstleistungen werden von erfahrenen Experten durchgeführt und diskret abgewickelt.

Fragen sie kostenlos und unverbindlich bei der Firma CAVIS PRIVATE CAPITAL an unter: https://www.cavis.ch/anfrage/ und lassen Sie Schufa-Einträge erst gar nicht zum Thema werden!

Online Betreuung in der Finanzbranche – Dr. Doelle & Kollegen sind modern und sehr persönlich.

02 Mrz
2. März 2017

Die rasant voranschreitende Digitalisierung bestimmt auch die Finanzbranche immer mehr. Schweizer Banken bauen ihre Filialen ab. Zum Teil ist das eine Reaktion auf den voranschreitenden digitalen Wandel in Wirtschaft und Industrie., Aber auch auf das Verhalten von Bankkunden, die immer seltener den Service in der Bankfiliale wahrnehmen. Geld wird am Bankautomaten abgehoben, Überweisungen per Online-Banking getätigt, und auch das mobile Banking hat sich etabliert. Warum also sollten Kantonalbanken ihr Filialnetz aufrechterhalten, wenn die digitalen Services genau so effektiv sind und obendrein Kosten sparen. Vor allem Filialen in ländlichen Gegenden stehen auf der Streichliste solcher Bankinstitute wie Zürcher Kantonalbank (ZKB) und Credit Suisse (CS). Betroffene Kunden müssen zwangsläufig auf Online-Banking umstellen. Der Finanzservice von Dr. Doelle & Kollegen steht dem in Nichts nach! Lesen Sie selbst!

Digitalisierung – Nachteil für verschuldete Kunden

Was für liquide Kunden ein Vorteil ist, ist für jene in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage weniger günstig. Sie brauchen das persönliche Gespräch mit dem vertrauten Bankberater, der sich bisher für eine Lösung eingesetzt hat. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr in dem Masse, weil die nächste Filiale viel zu weit weg ist und man die Berater nicht kennt. Das heisst, auf die Onlineanträge für einen Kredit bspw. zur Umschuldung oder ein Darlehen kann kein „persönlicher“ Einfluss mehr ausgeübt werden –das automatisiertes System akzeptiert den Antrag oder lehnt ihn ab.

Digital und persönlich – die Unternehmungen für Finanzsanierung

Die Vermittlerfirma Dr. Doelle & Kollegen verbinden Technik mit persönlicher Beratung. Auch sie setzten in der Regel digitale Technologien ein, um Anträge schnell zu prüfen. Darüber hinaus setzen sie sich mit den Interessenten immer persönlich in Verbindung. Zum einen, um sich über die individuelle Situation des Kunden auch im Gespräch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, um ihm in seiner meist überschuldeten Situation Mut zu machen und die positiven Perspektiven aufzuzeigen, die eine Finanzsanierung mit sich bringt. Er wird zudem eingehend beraten und die Möglichkeiten, die er finanziell für Raten und Tilgung hat, im Detail besprochen.

Kundenorientierung

Der Kunde erreicht die Berater für Finanzsanierungen per Telefon, E-Mail und über die Briefpost. Für die meisten Spezialisten im Segment Finanzsanierung wie Dr. Doelle & Kollegen gilt das 24-Stunden-Prinzip – bei Eingang der Kundenanfrage taggleich zu reagieren. Kunde haben die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen für den Finanzsanierungs-Antrag über die Onlineportale der Unternehmungen hochzuladen. Unterzeichnete Verträge allerdings werden, wie es sich für eine diese seriösen Finanzdienstleister gehört, per Briefpost zugesandt. Schnelle Bearbeitung und Entscheide, diskrete Bearbeitung ohne Schufa-, KSV- und ZEK-Anfrage, moderne Technologie und Fachberater, die persönlich und freundlich mit Interessenten umgehen, ist moderne Kundenorientierung, wie man sie sich für die gesamte Finanzbranche wünscht.

Fragen Sie an bei Dr. Doelle & Kollegen unter: www.doelle-kollegen.ch 

WIE LÄUFT EINE FINANZSANIERUNG DER MALTESE CAPITAL SERVICE AG AB?

01 Mrz
1. März 2017

Eine Finanzsanierung der MALTESE CAPITAL SERVICE AG bietet eine schnelle Unterstützung für verschuldete Personen. Sie hilft den Schuldenberg nach und nach zu reduzieren, ohne dass der Schuldner dabei einen großen Aufwand hat. Es handelt sich um einen seriösen Finanzsanierungs-Anbieter, der die wichtigen Schritte innerhalb dieses Prozesses einhält. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

DIE SCHRITTE INNERHALB EINER FINANZSANIERUNG

Eine Finanzsanierung läuft folgendermaßen ab:

1. SCHRITT: ÜBERPRÜFUNG DES FINANZSTATUS

Die meisten Schuldner haben gar keinen Überblick mehr über ihre finanzielle Situation – über die Einnahmen und Ausgaben genauso wenig wie über ausstehende Rechnungen. Daher ist es wichtig, dass am Anfang der Finanzsanierung eine Finanzanalyse erfolgt. Hier verschafft sich der Dienstleister einen Überblick über alle Finanzaktionen und Verbindlichkeiten und kann somit die Gesamtschuldensumme ermitteln.

2. SCHRITT: SCHULDENMANAGEMENT

An diesem Punkt wird geprüft, ob bessere Zahlungsbedingungen für die Verpflichtungen möglich sind, d.h. ob die monatlichen Raten gesenkt werden können oder Gläubiger vielleicht sogar auf einen Teil der Zahlungen verzichten. Hier entscheidet also die Kommunikation zwischen dem Finanzsanierer und den Gläubigern.

3. SCHRITT: FINANZ- UND TILGUNGSPLAN

Durch die Verhandlungen mit den Gläubigern kann eine neue Übersicht über die monatlich zu zahlenden Raten aufgestellt werden. Dieser Finanz- und Tilgungsplan ist langfristig darauf ausgelegt, dass alle Schulden getilgt werden.

4. SCHRITT: LIQUIDITÄTSMANAGEMENT

Der Tilgungsplan muss so gestaltet sein, dass der Schuldner jeden Monat den Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, ohne dass für ihn erhöhte Kosten entstehen. Zugleich muss genügend Geld für Lebenshaltungskosten übrig bleiben. Diese Balance wird mit dem Liquiditätsmanagement erreicht. Dadurch können für den Schuldner keine Engpässe mehr entstehen. Dieser klar strukturierte Ablauf ist notwendig, um einerseits genaue Aussagen über den Schuldenstand treffen zu können und andererseits eine individuell auf die Möglichkeiten des Schuldners zugeschnittene Schuldenregulierung planen und umsetzen zu können. Ziel ist es, dem Schuldner finanzielle Freiheit zu ermöglichen und seine Kreditwürdigkeit sowie insgesamt sein finanzielles Ansehen zu verbessern.

Fragen Sie kostenlos an auf der Website der MALTESE CAPITAL SERVICE AG – ein Finanzsanierungsunternehmen mit Zukunft!

Anfragen unter: www-maltese-capital.ch/anfrage 

Monatliche Rate günstig, doch der Jahreszins schlägt zu Buche

23 Feb
23. Februar 2017

Viele Leute haben wenig Erspartes und nehmen einen Barkredit auf. Die monatliche Rate scheint günstig zu sein, doch der Jahreszins ist mit 13,95 Prozent happig und beruht noch auf dem alten Höchstzins von 15 Prozent (seit 1. Juli 2016 bei 10 Prozent). Es kommen auf den Kreditnehmer eine mehrjährige Laufzeit, sowie während dieser Laufzeit mehrere tausend Franken allein an Zinsen zu. Bei einem Barkredit von CHF 13’000 belaufen sich die Zinsen auf fast 5.000 Franken bei einer Laufzeit von 5 Jahren.

Die meisten Kreditnehmer realisieren das erst nach ein paar Jahren. Vor diesem Fehler bewahren kann Sie, unabhängig davon, wie Ihre Bonitätsprüfung ausfällt, eine Alternative zum Barkredit, die Schuldensanierung der Centurio Finanz AG!

ZINSBERECHNUNG OFT KOMPLIZIERT

Nachdem die Kreditnehmer realisieren, dass sie so viele Zinsen zahlen müssen, treffen Sie oft eine schwerwiegende Entscheidung. Oft beschliessen die Schuldner dann, ihr Schulden sofort zu begleichen. Dann muss ihr die Bank die Zinsen für die nicht beanspruchte Kreditdauer erlassen. So steht es im Gesetz.

Aber dann passiert den Kreditnehmern der klassische Fehler: Sie gehen von einem gleichbleibenden Monatszins aus, statt die Zinsen auf das nach einer Ratenzahlung jeweils noch ausstehende Kapital zu berechnen. Mit den überwiesenen Franken gibt sich die Bank dann nicht zufrieden und fordert weiteres Geld. Das sind keine Einzelfälle. Wenn man darauf nicht eingeht, leitet die Bank erst eine Betreibung ein und klagt später vor Gericht. Am Ende muss man schliesslich nachzahlen. Man hat keine andere Möglichkeit. Man kann nur noch hoffen, dass die Restschuld falsch berechnet wurde. Die Berechnung für die vorzeitige Rückzahlung ist sehr kompliziert. Sogar Banken rechnen den Restsaldo und den Zinserlass manchmal falsch aus.

ALTERNATIVE ZUM BARKREDIT

Unabhängig davon, wie die Bonität des Antragstellers ausfällt und abgesehen von dem Manko des Jahreszines, sollte über eine Schuldensanierung nach gedacht werden. Die Mitarbeiter von Sanierungsunternehmen helfen entweder gleich, wenn Schulden bestehen oder bei Betreibungen und Pfändungen. Die Mitarbeiter haben die nötige Finanzkompetenz.

Wenden Sie sich an die Centurio Finanz AG:

  • Bei Verschuldung, Betreibung, ZEK-, KSV-, Schufa-Eintrag
  • Bei Inkassoforderungen und Problemen mit Gläubigern
  • Bei Kreditlasten, Finanzproblemen durch Verlust der Arbeitsstelle

Finanzsanierung bei der Centurio Finanz AG bedeutet, dass mit den Gläubigern gesprochen wird und Weichen gestellt werden. Betreibungsverfahren lassen sich dann oft verhindern. Mit dem Ablauf einen Betreibungsverfahrens bis hin zur Pfändung kennen sich Experten von Finanzsanierungsunternehmen aber natürlich auch aus. Sie sind den Umgang mit Gläubigern und Betreibungsämtern gewohnt und können an der richtigen Stelle helfen.

Mit der Unterstützung von der Centurio Finanz AG kann ein Weg gefunden werden, gemeinsam gegen den Schuldenberg anzugehen! Eine kostenlose Anfrage ist jederzeit möglich: www.centurio-ag.ch 

Können Schulden verjähren?

13 Feb
13. Februar 2017

Gläubiger können ihre Forderungen nicht ewig geltend machen. Je nach Sachlage gibt es Fristen, an die sich sowohl der Schuldner als auch Gläubiger halten müssen. Geldforderungen gegen einen Schuldner bestehen nicht ewig, sondern unterliegen der sog. Verjährung. Seit dem 1.1.2001 gilt das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierdurch haben sich auch die Verjährungsfristen geändert. Während vor dem Jahr 2002 Unterschiede in den Verjährungsfristen bei Forderungen unter Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten bestanden, gibt es nunmehr eine einheitliche Regelung.

Verjährungsfristen ohne gerichtliche Geltendmachung

Ohne einen Gerichtsbescheid hat der Gläubiger 3 Jahre Zeit, seine Forderungen geltend zu machen. Das gilt z.B. für Lohnforderungen, Kaufverträge und Handwerksleistungen. Die 3-Jahres-Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Fordern Sie z.B. den Lohn für den Monat August aus dem Jahr 2014, dann können Sie diese Forderung bis zum 31.12.2017 geltend machen.

Verjährungsfrist verlängern

Die Frist von 3 Jahren lässt sich nur durch gerichtliche Maßnahmen verlängern. Außergerichtliche Mahnungen beeinflussen die Frist aber nicht. Gläubiger sind auch nicht zu Mahnungen in irgendeiner Anzahl verpflichtet.

Beim gerichtlichen Verfahren gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Gläubiger klagt seine Forderungen bei Gericht ein. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, erhält der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel, mit dem er die Forderungen über einen Gerichtsvollzieher durchsetzen kann.
  2. Der Gläubiger beantragt die Zustellung eines Mahnbescheids und leitet damit ein vereinfachtes Mahnverfahren ein.

Bei der ersten Möglichkeit verlängert sich die Verjährungsfrist der Schulden auf 30 Jahre. Diese neue Frist beginnt mit dem Datum des Gerichtsbescheids. Falls zwischenzeitlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgt sind, beginnt die 30-jährige Frist mit jeder Maßnahme wieder von neuem.

Durch die Zustellung eines Mahnbescheids verlängert sich die Verjährungsfrist nur um 6 Monate. Diese zusätzliche Zeit schließt sich direkt an das Ende der 3-Jahresfrist an. Im oben genannten Beispiel der Lohnforderung könnte der Gläubiger also bis zum 30.06.2017 seine Forderungen geltend machen.

Schuldner muss sich auf Verjährung berufen

Ein Gericht oder ein Gläubiger muss die oben beschriebenen Fristen nicht automatisch berücksichtigen. Stellt also ein Gläubiger noch nach Ablauf der Frist Forderungen, so muss sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und zwar durch eine sogenannte Einrede. Nur dann kann er die Zahlung verweigern.

Im Rahmen eines Forderungsmanagements empfiehlt es sich, die Verjährung von Ansprüchen ausdrücklich zu notieren, da es mehr als ärgerlich ist, wenn entsprechende Ansprüche zu spät gerichtlich geltend gemacht werden und sich der Schuldner lediglich mit der Einrede der Verjährung aus der Affäre ziehen kann.

Finanzsanierung der InterHypo Suisse GmbH – Rettung in der Not!

12 Feb
12. Februar 2017

Bei Schuldenproblemen bietet die Finanzsanierung der INTERHYPO SUISSE GMBH einen wirksamen Ausweg. Mit dem Service des Finanzsanierungsunternehmens können Schulden effizient und mit professioneller Hilfe nachhaltig reduziert werden.Wir wollen die INTERHYPO SUISSE GMBH nochmal unter die Lupe nehmen und ihre Arbeitsweise aufzeigen!

Durchgeführt wird die Schuldenregulierung durch Experten aus der Finanzbranche, welche die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zur Abwicklung des Verfahrens besitzen.
Wird die Finanzsanierung in Anspruch genommen, wird der Schuldner zunächst aufgefordert, seine gesamten bestehenden Zahlungsverpflichtungen in einem Finanzsanierungsvertrag aufzuführen. In diesem Vertrag sind sämtliche anfallenden Kosten für den Schuldner enthalten. Zudem wird darin die vom Schuldner zu leistende monatliche Mindestzahlung festgelegt, die aber jederzeit dem Leistungsvermögen des Schuldners angepasst und entsprechend erhöht werden kann. Auch die, durch die Beauftragung der Experten entstandenen Ausgaben, sind vollständig in den Kosten des geschlossenen Finanz-Sanierungs-Vertrages enthalten.

Nachdem ermittelt wurde, wie viel der Schuldner monatlich zu zahlen im Stande ist, wird im Gespräch mit den Gläubigern versucht, mit Hilfe eines Vergleichsschreibens, die Schuldensumme zu verhandeln. Durch die Vereinbarung einer regelmäßigen Zahlung kann dann gegebenenfalls eine Minderung erzielt werden. Bei dieser verzichtet der Gläubiger je nach Art der Schuld auf Anwaltskosten, Verzinsung oder einen Teil der Forderung.

Dadurch, dass die monatlichen Ratenzahlungen des Schuldners vom Finanzsanierungs-Unternehmen gerecht und gezielt an die Gläubiger aufgeteilt wird, kann Monat für Monat eine stückweise Entschuldung des Schuldners erreicht werden.

Die VORTEILE einer Schuldenregulierung durch ein privates Unternehmen wie die INTERHYPO SUISSE GMBH sind dabei vielfältig.
Zunächst einmal kommt es zu keinerlei Eintragungen bei Insolvenzgerichten, der Schufa oder sonstigen öffentlichen Datenbanken, wodurch eine mögliche jahrelange finanzielle Sperre vermieden werden kann. Weiterhin werden alle anfallenden Zahlungen an eine zentrale Stelle entrichtet, was eine geordnete Rückzahlung der Schulden wesentlich erleichtert und außerdem einen verbesserten Überblick über die monatlich zu erbringenden Belastungen ermöglicht. Verbessert wird durch die Zentralisierung der Zahlungen auch die Übersicht über den verbleibenden Schuldenstand und die zukünftig noch zu leistenden Beträge.
Als weitere Pluspunkte sind zu nennen, dass durch die Zusammenfassung aller Schulden zu einer verhältnismäßig kleinen monatlichen Zahlung die Geschäftsfähigkeit des Schuldners erhalten bleibt und Pfändungen vermieden werden können. Ebenfalls ist durch die private Abwicklung über das Finanz-Sanierungs-Unternehmen die Vermeidung einer eidesstattlichen Versicherung möglich. Schließlich besteht ein entscheidender Vorteil der Finanzsanierung darin, dass ein langwieriges Privatinsolvenzverfahren vermieden werden kann. Bei einem solchen Insolvenzverfahren kann es zu Lohnpfändungen, Sperrungen des Kontos und einem Schufa-Eintrag mit den damit einhergehenden Zahlungsschwierigkeiten kommen. All diese Nachtteile werden bei der Schuldenregulierung mit der INTERHYPO SUISSE GMBH vermieden, weshalb sie einen sinnvollen, alternativen Ausweg aus der Schuldenfalle darstellt. Fragen Sie an unter: www.interhypo-suisse.ch und lassen Sie sich bei Ihren Schuldenproblemen helfen!