Die bestrafte Zielgruppe – verschuldete Privathaushalte

08 Mai
8. Mai 2017

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) strahlte am 1. Mai 2017 die Dokumentation aus: „In der Schuldenfalle – zwischen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher“ (Wiederholung am 13. Mai und 17. Juni 2017). Das war eine Reportage trauriger Wahrheiten. Wer in die Schuldenfalle rutscht, kann nicht mehr gross mit Hilfe und Nachsicht rechnen. Banken pfänden Konten ohne mit der Wimper zu zucken. Gerichtsvollzieher setzen Titel unbeeindruckt von sozialen und persönlichen Umständen der Schuldner durch. Auch wenn das Schweizer Vollstreckungsrecht sich vom Deutschen unterscheidet, die Betroffenen erleben ähnliche Dramen und Nachteile bei der Vollstreckung von Geldforderungen.

Zahlungen müssen bedient werden
Bei Mahn- und Inkassoverfahren bzw. der Betreibung geht es um wirtschaftliche Interessen. Der Gläubiger greift in der Regel dann zu diesen Massnahmen, wenn Erinnerungen und Mahnungen zu keinem Erfolg geführt haben und der Schuldner Fristen verstreichen lässt. Gläubiger fahren die „harte Linie“ und müssen es auch, um Verluste abzuwehren und Schaden für ihr Geschäft zu vermeiden. Ganz gleich, ob es um 400 oder 40’000 Franken geht, der Schuldner muss zahlen, egal wie.

Vollstreckung von Geldforderungen in der Schweiz
Die Vollstreckung von Geldforderungen in der Schweiz erfolgt nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, dem (SchKG). Darin sind die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bestimmt, die sich auf eine Geldzahlung und Sicherheitsleistung beziehen (siehe hierzu Art. 38 Abs. 1 SchKG). Die „Schuldbetreibung“ ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Eintreibung von Schulden – nicht geleisteter Zahlungen. Diese ist mit dem deutschen Mahnverfahren vergleichbar. Der Zwangsvollstreckung ist immer eine Betreibung vorausgeschaltet.

Wirtschaftlicher Verlust und Verlust an Würde
Betreibung und Zwangsvollstreckung sind nicht nur mit hohen Kosten verknüpft. So mancher Schuldner muss Privatinsolvenz anmelden und verliert darüber hinaus an sozialer Achtung und Würde. Viele kommen aus dem Status des sozialen Härtefalls nicht mehr heraus, es sei denn, sie erkennen rechtzeitig die Anzeichen und wenden sich an Experte für Schuldenregulierung und Finanzsanierung, bevor es zu Zwangsvollstreckungen kommt.

Professionelle Schuldenregulierung und Finanzsanierung
Der Geschäftszweck von Unternehmungen wie Finmaxx Swiss AG ist, Verbrauchern, die einen kritischen Gläubigerstatus erreicht haben und mit entsprechenden Massnahmen im Sinne des „Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)“ rechnen müssen, professionelle Hilfe und Lösungen zuteil werden zu lassen. Diese Firmen vermitteln Partner für Finanzsanierungen und Schuldenregulierung, die individuelle Finanzlösungen ermöglichen und mit Gläubigern die Schuldenregulierung im Sinne der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners verhandeln. Häufig lassen sich positive Ergebnisse zum Vorteil des Schuldners erzielen und strikte Massnahmen seitens der Gläubiger noch abwenden.

Chancen für die verschuldete Zielgruppe
Der Finanzservice von Finmaxx Swiss AG ist ein effektives Instrument gegen mögliche Ohnmacht und Tatenlosigkeit, die Schuldner häufig lähmt, das Richtige zu tun. Die Unternehmungen vermitteln Offerten von erfahrenen Anbietern, die unabhängig von den Regularien der Finanzbranche arbeiten und sich auf wirtschaftliche Sanierung und Schuldenregulierung von Kunden spezialisiert haben. Mit dem Finanzsanierungs-Service ist es möglich, einen schnellen Schuldenschnitt zu erzielen und mit Gläubigern Vereinbarungen über eine mögliche Reduzierung zu treffen.

Mehr Informationen:
https://www.finmaxx.ch