Privat verliehenes Geld zurückbekommen

26 Jan
26. Januar 2015
Bei Geld hört die Freundschaft auf - Bild: RyanMcGuire / pixabay.com

Bei Geld hört die Freundschaft auf – Bild: RyanMcGuire / pixabay.com

Verleiht man Geld an Verwandte oder Freunde, so basiert das häufig auf Vertrauen. Man kennt den Freund oder den Verwandten und denkt meist nicht an den Fall, dass das Geld nicht zurückgezahlt werden könnte. Doch was tun, wenn die Zahlung doch ausbleibt? Gibt es hier überhaupt rechtliche Möglichkeiten, wieder an das Geld zu kommen?

Die rechtlichen Grundlagen

Geld privat an Bekannte oder Verwandte zu verleihen, wird in der Rechtssprache als „ein Darlehen erteilen“ bezeichnet. Damit haben Sie rechtlich gesehen auf jeden Fall einen Anspruch darauf, Ihr Geld wieder zu bekommen, selbst wenn das ganze nur auf einer mündlichen Abmachung beruht. Sollte es allerdings zu einem Prozess kommen, müssen Sie als Gläubiger nachweisen, dass Sie Geld verliehen haben. Gerade bei Personen, die man gut kennt bzw. glaubt, gut zu kennen, schließt man in der Regel keine schriftlichen Verträge, das so etwas oft als Misstrauen angesehen wird.

Zeugen oder nachträglicher Vertrag

Falls es keinen schriftlichen Vertrag gibt und Sie noch Kontakt zum Schuldner haben, sollten Sie zuerst versuchen, nachträglich das Darlehen, dessen Höhe und evtl. Rückzahlungsbedingungen schriftlich festzuhalten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Schuldner vor Zeugen auf das Darlehen und die Darlehenshöhe anzusprechen. Wenn dieser dann vor den Zeugen das Darlehen bestätigt, kann dies vor Gericht als Beweis für dessen Existenz genutzt werden.

Mahnverfahren einleiten

Durch ein gerichtliches Mahnverfahren erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungen an Freunde oder Bekannte schnell durchzusetzen und einen Titel zu erwirken, der Sie zu weiteren Maßnahmen gegen den Schuldner berechtigt.

Das Mahnverfahren bei zivilrechtlichen Angelegenheiten läuft unabhängig vom Streitwert über das Amtsgericht. Sie können den Schuldner zwar auch selbst Mahnungen mit Fristsetzung schreiben, Voraussetzung für einen Mahnbescheid über das Amtsgericht ist das aber nicht. Zuständig ist immer das Gericht am Wohnsitz des Schuldners.

Der Verfahren läuft wie folgt ab:

    1. Sie füllen das entsprechende Formular zur Mahnklage aus und schicken es an das zuständige Gericht. Das Dokument ist bei Gericht oder online erhältlich.
    2. Der Freund oder der Verwandte erhält vom Gericht einen Zahlungsbefehl.
    3. Wenn der Schuldner keinen Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und Sie erhalten einen Exekutionstitel, mit dem Sie die Zahlung auch gegen den Willen des Schuldners durchsetzen können, z.B. durch Beantragung einer Kontopfändung. Widerspricht der Schuldner innerhalb 4 Wochen, leitet das Gericht ein Zivilverfahren ein und es kommt zur Gerichtsverhandlung.

Sie können das gesamte Verfahren natürlich auch einem Anwalt überlassen, müssen dann aber auch mit deutlich höheren Kosten rechnen.